Investitionen in Verteidigung und Sicherheit

13. März 2025

Am Donnerstag, dem 13. März 2025, ist der Bundestag zu einer Sondersitzung zusammengekommen, um in erster Lesung über eine Änderung des Grundgesetzes zu beraten. Die Fraktionen von SPD und CDU/CSU haben einen Entwurf eingebracht, der Anpassungen an den Artikeln 109, 115 und 143h vorsieht. Ziel ist es, höhere Verteidigungsausgaben, ein Sondervermögen Infrastruktur von 500 Milliarden Euro und einen erweiterten Verschuldungsspielraum für die Länder zu ermöglichen.

Die geopolitischen Spannungen und die veränderte Sicherheitslage in Europa erfordern eine stärkere finanzielle Ausstattung der Bundeswehr. Gerade in den letzten Wochen wurde nämlich klar, dass sich Europa nicht mehr uneingeschränkt auf die USA als Partner verlassen kann und daher eigenständiger werden muss. Um die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands wiederherzustellen, braucht es außerdem Investitionen in den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste. Die bisherige Schuldenbremse erlaubt es nicht, die notwendigen Investitionen im Verteidigungsbereich nachhaltig zu sichern. Die geplante Grundgesetzänderung soll sicherstellen, dass Verteidigungsausgaben, die ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) übersteigen, nicht mehr unter die Schuldenregel fallen. Damit wird eine dauerhafte Finanzierung der Bundeswehr unabhängig von Sondervermögen ermöglicht.

Gleichzeitig soll ein Sondervermögen Infrastruktur mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro über 12 Jahre geschaffen werden. Damit sollen dringend notwendige Investitionen in Straßen, Schienen, Bildung, Digitalisierung, Energie und Gesundheit finanziert werden. Die Kreditaufnahme für dieses Sondervermögen soll von der Schuldenregel ausgenommen werden, um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands langfristig zu sichern. Investitionen, die im Rahmen des Sondervermögens getätigt werden, haben das Potenzial die deutsche Wirtschaft wieder auf den Wachstumskurs zurückzuführen. Trotz der finanziellen Investitionsspielräume wird die künftige Bundesregierung breite Reformen umsetzen müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands langfristig zu sichern und die Schuldenquote wieder abzubauen.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die finanzielle Entlastung der Bundesländer. Durch eine Konkretisierung der Schuldenregel soll es den Ländern ermöglicht werden, sich in begrenztem Umfang zu verschulden. Die geplante Regelung sieht einen Verschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 Prozent des BIP vor. Damit können regionale Investitionen zielgerichtet getätigt werden, ohne dass der Bund einspringen muss.

Die geplanten Änderungen sind eine Antwort auf die Herausforderungen der Gegenwart und ein Zeichen für ein zukunftsorientiertes Deutschland. Sie ermöglichen langfristige Investitionen in Sicherheit und Infrastruktur, sichern die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte und stärken die wirtschaftliche Stabilität des Landes. Mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag kann die Reform am nächsten Dienstag in 2./3. Lesung verabschiedet werden – ein entscheidender Schritt für eine krisenfeste und wettbewerbsfähige Bundesrepublik.