IP-Adressenspeicherung: Kinderschutz vor Datenschutz

29. September 2022

Kindesmissbrauch ist eines der schlimmsten Verbrechen überhaupt. Die Opfer leiden ein Leben lang. Die Täter sind schwer zu fassen. Bei den Ermittlungen können aber die Spuren, die sie im Netz hinterlassen, helfen. Deshalb ist es gut, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung in der vergangenen Woche erlaubt hat, IP-Adressen befristet zu speichern. Die Unionsfraktion hat die Regierung deshalb mit einem Antrag aufgefordert, schnellstmöglich ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Denn: Kinderschutz geht über Datenschutz.  

Andrea Lindholz hat in der Debatte zum Antrag und der Forderung gesprochen und klargemacht: „Nach dem Urteil des EuGH vom 20. September steht fest: Der befristeten IP-Adressen-Speicherung zum Zwecke des Kinderschutzes steht juristisch nichts entgegen und sie wird dringend benötigt. Wir brauchen daher eine mehrere Monate dauernde Speicherpflicht, um Kinderschänder und ihre Netzwerke aufzudecken. Das kann auch laufenden sexuellen Missbrauch verhindern!“

Die Rede von Andrea Lindholz finden Sie hier im Video. Den Antrag der Union können Sie hier nachlesen.

Zum Hintergrund: Worum geht es genau? Wichtige inhaltliche Fragen zum Thema klären wir hier:

Was ist eigentlich das rechtliche Problem?

Über die Speicherung von Kommunikationsdaten streiten Politik und Justiz seit Jahren. Damit ist gemeint, dass Telekom-Anbieter vorsorglich speichern, wer mit wem wann und von wo aus im Netz kommuniziert. Das dient dem guten Zweck, Schwerverbrechern das Handwerk zu legen. Problem allerdings: Dabei werden die Daten unbescholtener Bürger gleich mitgespeichert. Deshalb hat der EuGH diese Art der Datenspeicherung gekippt.

Die gute Nachricht allerdings: Er erlaubt, für eine befristete Zeit IP-Adressen zu speichern, d.h. die Adressen, unter denen Computer im Netz gefunden werden können. 

Warum sind die IP-Adressen hier so zentral?

IP-Adressen sind oft die wichtigsten, manchmal die einzigen digitalen Beweismittel bei der Ermittlung von Straftätern. Denn IP-Adressen lassen sich konkreten Personen zuordnen. Ohne eine Speicherpflicht werden diese digitalen Beweise einfach gelöscht. Und mit ihnen verschwinden die Spuren zu den Personen, die sich dahinter verbergen. In den vergangenen fünf Jahren war das 19.000 Mal der Fall. 

Ist die Einführung von Quick-Freeze die Lösung für das Problem?

Nein! Quick-Freeze bedeutet, dass die Daten ab einem Anfangsverdacht eingefroren werden dürfen. Alle Daten und Dateien, die ggf. davor  ggf. nützlich gewesen wären sind da aber bereits gelöscht. Unsere Ermittler brauchen wirksame Ermittlungsinstrumente, die dabei helfen, die Täter aufzuspüren. Quick-Freeze hilft da nicht weiter.

Worüber streitet die Ampel?

Die Ampel-Koalition muss zügig eine Regelung erarbeiten, die vor Gericht Bestand hat. Und die den Ermittlern in der Praxis hilft, den Verbrechern auf die Spur zu kommen. Eine entschlossene Bekämpfung von Missbrauch im Netz – das sind wir unseren Kindern schuldig! Bundesinnenministerin Faeser hat das Problem erkannt, kann sich aber aktuell zum einen bei der SPD nicht gegen Skeptiker durchsetzen. Auch der Koalitionspartner FDP ist gegen eine Speicherung von IP-Adressen und sieht im Instrument Quick-Freeze die Lösung.