IP-Adressspeicherung: Digitale Spuren sichern und schwere Straftaten wirksam verfolgen

25. Juni 2026

Der Bundestag hat in dieser Sitzungswoche den Gesetzentwurf zur Einführung einer IP-Adressspeicherung in erster Lesung beraten und in die weiteren parlamentarischen Beratungen überwiesen. Ziel des Vorhabens ist es, die Strafverfolgung im digitalen Raum zu stärken und Ermittlungsbehörden bessere Möglichkeiten zu geben, schwere Straftaten aufzuklären.

Im Mittelpunkt steht die Speicherung von IP-Adressen, die im Internet häufig den einzigen technischen Anknüpfungspunkt darstellen, um Täterinnen und Täter zu identifizieren. Gerade bei Delikten wie Kindesmissbrauch, organisierter Kriminalität oder schweren Cyberangriffen können digitale Spuren entscheidend sein, um Ermittlungen überhaupt erst zu ermöglichen oder zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Der Entwurf sieht vor, dass IP-Adressen unter klar definierten rechtsstaatlichen Voraussetzungen gespeichert werden. Die Nutzung soll ausschließlich zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr im gesetzlich festgelegten Rahmen erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Maßnahme gezielt eingesetzt wird und zugleich datenschutzrechtliche Anforderungen gewahrt bleiben.

Befürworter des Vorhabens betonen, dass sich Straftaten zunehmend in den digitalen Raum verlagern und Ermittlungsbehörden deshalb mit zeitgemäßen Instrumenten ausgestattet werden müssen. Die Speicherung von IP-Adressen soll dazu beitragen, Täter schneller zu identifizieren und die Aufklärung schwerer Kriminalität zu verbessern.

Mit der Einbringung in erster Lesung ist nun die parlamentarische Detailarbeit verbunden. Der Entwurf wird in den zuständigen Ausschüssen weiter beraten und dort im Hinblick auf rechtliche, technische und praktische Fragen geprüft und weiterentwickelt.