1. Lesung im Bundestag: Worum es diese Woche geht
Der Deutsche Bundestag hat in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ beraten (BT-Drs. 21/4081). Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen – federführend soll der Innenausschuss zuständig sein.
Warum das Gesetz nötig ist: Missbrauch konsequent verhindern
Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen liegen regelmäßig dann vor, wenn eine Vaterschaft nicht aus tatsächlicher Verantwortung, sondern gezielt zur Erlangung aufenthaltsrechtlicher Vorteile anerkannt wird. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, dieses Einfallstor zu schließen: Wer eine Vaterschaft nur vortäuscht, um Aufenthaltsrechte zu erschleichen, soll künftig wirksam gestoppt werden.
Gleichzeitig geht es um den Schutz der Integrität unseres Familienrechts und um mehr Vertrauen in einen handlungsfähigen Rechtsstaat.
Was konkret geplant ist: Zustimmung der Ausländerbehörde in relevanten Fällen
Künftig soll in bestimmten aufenthaltsrechtlich relevanten Konstellationen eine zusätzliche Kontrolle greifen: Dann wird die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Vaterschaftsanerkennung erforderlich – etwa, wenn der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung hat.
Wichtig ist dabei: Die Zustimmung soll nicht erforderlich sein, wenn der Anerkennende der leibliche Vater des Kindes ist. So wird Missbrauch bekämpft, ohne legitime familiäre Beziehungen unnötig zu belasten.
Mehr Kontrolle, klare Konsequenzen: Rücknahme und Strafbewehrung
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass die Feststellung von Missbrauch künftig anhand praxisnäherer gesetzlicher Vermutungen möglich wird.
Und: Wenn sich nachträglich herausstellt, dass eine Zustimmung der Ausländerbehörde durch arglistige Täuschung, Drohung, Bestechung oder durch vorsätzlich falsche bzw. unterlassene Angaben erwirkt wurde, soll eine Rücknahme der Zustimmung im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen möglich sein.
Ergänzend sollen falsche oder unvollständige Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung zu erhalten, sowie der Gebrauch einer dadurch erlangten Zustimmung im Rechtsverkehr künftig strafbewehrt sein. Wer organisiert und systematisch trickst, muss mit spürbaren Folgen rechnen.