Keine Erbschaftssteuererhöhung durch die Hintertür

01. Dezember 2022

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 plant die Ampel die steuerliche Bewertung von Immobilien und Grundstücken zum Jahreswechsel zu ändern, ohne jedoch die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer anzupassen. Damit droht in vielen Fällen eine höhere Erbschaft- und Schenkungsteuer. Betroffen sind alle Immobilienarten: Wohnungen, Häuser und auch Grundstücke. Das sorgt deutschlandweit für große Verunsicherung.

Nach Ansicht der Unionsfraktion plant die Ampel damit eine Steuererhöhung durch die Hintertür. Hinzu kommt, dass in vielen Regionen Deutschlands schon jetzt die allgemeinen Freibeträge angesichts der stark gestiegenen Immobilienwerte nicht mehr ausreichen, um ein Elternhaus steuerfrei zu erben. Dabei geht es um ganz normale Einfamilienhäuser. Für die Union ist klar: Das Elternhaus soll weiterhin steuerfrei vererbt werden können. Hierzu bedarf es aufgrund der Verteuerung von Immobilien einer substanziellen Erhöhung der Freibeträge im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsteuer. Zusätzlich setzt sich die Union für eine Regionalisierung der Freibeträge ein, um örtlichen Unterschieden in der Wertentwicklung gerecht zu werden.

Die Unionsfraktion hat dazu in dieser Woche einen Antrag gestellt in dem Sie die Bundesregierung auffordert, die notwendig gewordene Neubewertung von Immobilien mit einer substanziellen Erhöhung der allgemeinen Freibeträge zu verknüpfen. Denn die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wurden zuletzt 2009 erhöht. Seitdem hat sich der Immobilienmarkt und v.a. die Immobilienbewertung verändert.  Angesichts dramatisch gestiegener Immobilienpreise ist eine Erhöhung der allgemeinen Freibeträge um 65 % geboten. Eine Neuregelung noch in diesem Jahr ist nicht zwingend. Wenn eine Erhöhung der Freibeiträge nicht in diesem Jahr umgesetzt werden kann, dann muss die Ampel die steuerlichen Pläne ebenfalls verschieben. Zusätzlich sollen auch im Bundesrat thematisierte Maßnahmen wie eine Regionalisierung der Freibeträge aufgegriffen werden. Geboten ist auch eine regelmäßige Evaluierung der bewertungsrechtlichen Wertansätze für Grundvermögen.

Den Antrag der Unionsfraktion könne Sie hier im Wortlaut nachlesen. Die Debatte können Sie hier im Video ansehen.