Keine Parteipolitik beim Thema „Schwangerschaftsabbruch“ , „Leihmutterschaft“ und „Eizellspende“

15. Juni 2023

Am vergangenen Dienstag hatten Mitglieder der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu einem ersten Fachgespräch in den Bundestag eingeladen. Die Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin war am 31. März 2023 von der Bundesregierung eingesetzt worden, um die Klärung großer bioethischer Grundfragen neu aufzurollen. Die Kommission soll demnach aufgeteilt in zwei Arbeitsgruppen an der Neuregelung von den Themen „Schwangerschaftsabbruch“, „Leihmutterschaft“ und „Eizellspende“ arbeiten und ihre Empfehlung binnen eines Jahres in einem Bericht abgeben.

Ungewöhnlich an dem Vorgang ist der Bruch der Bundesregierung mit der parlamentarischen Tradition, große ethische Themen außerhalb der Parteipolitik zu klären. In der Vergangenheit haben sich Abgeordnete in der Regel auf Gruppenanträge über die Parteigrenzen hinweg verständigt. Die Form von Gruppenanträgen wurde immer dann gewählt, wenn der parlamentarische Meinungs- und Willensbildungsprozess in besonderem Maße neben der fachlichen Abwägung auch eine besondere Gewissensentscheidung des einzelnen Abgeordneten begründete. Dies war zum Beispiel bei dem Entscheid über die „Ehe für alle“ oder der Sterbehilfe der Fall gewesen. In diesen Fällen wurde für die Abstimmung die sogenannte Fraktionsdisziplin von den Fraktionen im Bundestag aufgehoben. Im Falle der Themen „Schwangerschaftsabbruch“, „Leihmutterschaft“ und „Eizellspende“ planen die Ampel-Fraktionen jedoch, im Nachgang zu dem Bericht der eingesetzten Kommission ein Gesetzesverfahren zu den jeweiligen drei Punkten einzuleiten. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist dies nicht nur inhaltlich bedenklich, wenn es insbesondere um den Schutz des ungeborenen Lebens geht, die Klärung bioethischer Themen sind vor allem aber der denkbar falsche Ort, um Parteipolitik zu betreiben.

Eine inhaltliche Positionierung der Mitglieder der Kommission gab es bislang noch nicht. Es bleibt abzuwarten, welche Handlungsempfehlungen die Kommissionsmitglieder abgeben werden. Die Unionsfraktion im Bundestag gab jedoch zu verstehen, dass sie diesen Prozess in höchstem Maß mit Sensibilität gegenüber den Rechten von Frauen, gegenüber dem Schutz vom ungeborenen Leben und dem hohen Gut des Wohles von Mutter und Kind begleiten werde. Die in Deutschland geltenden hohen ethischen Standards in der Rechtsordnung wolle man weiter schützen.