Kinderschutz vor Datenschutz

23. Juni 2022

Münster, Lüdge, Bergisch Glattbach zuletzt Wermelskirchen –  die Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Das zeigen auch aktuelle Zahlen des BKA. Für die Unionsfraktion ist klar:  Kinder und Jugendliche stehen unter dem besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft. Sie haben das Recht auf freie Entwicklung ihrer Persönlichkeit und den Schutz vor Missbrauch, Gewalt und Vernachlässigung. Als Gesellschaft müssen wir alles daran setzen, Kinder und Jugendliche davor zu schützen.

Um den Tätern auf die Schliche zu kommen benötigen die Ermittler aber einen breiten Instrumentenkasten an Ermittlungsbefugnissen. Der einzige Hinweis auf die Täter im Internet ist oft die IP-Adresse. „ Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein schreckliches Verbrechen. Die unschuldigen Opfer leiden oft ein Leben lang unter den physischen und psychischen Folgen dieser Taten. Das Internet hat die Kontaktaufnahme mit Minderjährigen und die Verbreitung von Kinderpornografie erheblich vereinfacht. Darauf muss der Staat reagieren,“ so die stv. Fraktionsvorsitzende Andrea Lindholz. Ihr Vorschlag: „ Mit einer befristeten Speicherung von IP‑Adressen bei den Providern würden die Ermittler mehr Täter verfolgen können.”

In einem Antrag hat die Union in dieser Woche Vorschläge gemacht, wie der Schutz von Kindern hier verbessert werden kann.  Sie zeigt in ihrem Antrag „Kinderschutz vor Datenschutz – Mit der Speicherung von IP-Adressen sexuellen Kindesmissbrauch wirksam bekämpfen“ deutlich, welche Rechtsänderungen die Bundesregierung nun angehen muss.

Denn die Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch sind laut Polizeilicher Kriminalstatistik im vergangenen Jahr um 6,3 Prozent auf über 15.500 Fälle gestiegen. Viele Opfer leiden unter den physischen und psychischen Folgen dieser Taten ein Leben lang. Dabei sind die Aussagen von Ermittlern eindeutig: Die temporäre Speicherung von IP-Adressen ist notwendig und das mit Abstand wirksamste Instrument, um die Täter zu ermitteln. Denn vielfach ist die IP-Adresse – also jene Adresse, die Nutzer im Internet, beispielsweise beim Austausch von kinderpornografischem Material, hinterlassen – der einzige Ermittlungsansatz. Ohne diesen Ermittlungsansatz müssen Verfahren eingestellt werden, die Täter können nicht ermittelt werden. Wir brauchen deshalb – zum Schutz der Kinder – klare Regeln für die Speicherung und Erhebung dieser Daten. Die Bundesregierung muss jetzt handeln.

Den Antrag können Sie hier nachlesen.