Klage gegen die Wahlrechtsreform

25. April 2024

In Karlsruhe haben diese Woche die Verhandlungen gegen die von der Ampel-Regierung verabschiedete Wahlrechtsreform begonnen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat gemeinsam mit anderen vor dem Verfassungsgericht gegen die Reform geklagt.

Es ist unumstritten: Der Bundestag, mit derzeit 734 Abgeordneten, muss kleiner werden. Jedoch schafft die derzeitige Ampel-Reform eine Situation, die die Chancengleichheit der politischen Parteien dramatisch verletzt. Der Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz, der angesichts der Wichtigkeit dieser Verhandlung gemeinsam mit dem CSU-Landesgruppenvorsitzenden Alexander Dobrindt vor Ort war, bezeichnete die „fundamentale Veränderung“ des Wahlrechts als „offensichtlich rechtswidrig, verfassungswidrig“.

Um die Zielgröße von 630 Mandaten zu erreichen, sollen Überhang- und Ausgleichsmandate komplett wegfallen. Überhangmandate gab es bislang dann, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewann, als ihr Prozentanteil bei den Zweitstimmen für die Listenkandidaten hergab. Für diese überzähligen Direktmandate bekamen andere Parteien Ausgleichsmandate. Zusätzlich soll die Grundmandatsklausel wegfallen, welche bislang garantierte, dass eine Partei, die an der fünf Prozent-Hürde scheitert, dennoch in den Bundestag einziehen kann, wenn sie mindestens 3 Direktmandate gewinnt.

Besonders perfide ist, dass Direktmandate nur dann in den Bundestag einziehen, wenn sie von der Anzahl der Zweitstimmen gedeckt sind, die ihre Partei erreicht. Dies könnte bedeuten, dass ganze Wahlkreise verwaisen und damit nicht mehr im Parlament repräsentiert sind, was besonders für die bayerischen Wählerinnen und Wähler ein Problem sein kann. In Bayern gewinnt derzeit nämlich die CSU wegen ihrer Verwurzelung vor Ort die meisten Direktmandate. Sollte künftig die CSU bundesweit unter die Fünf-Prozent-Hürde rutschen, würde kein einziger dieser Abgeordneten in das Parlament einziehen. Dies entspricht einer Entwertung der Erststimme und entzieht diese wichtige Grundlage für die Akzeptanz der parlamentarischen Demokratie.