Koalitionsausschuss einigt sich auf zentrale Reformen – Investitionen, Rente und neue Grundsicherung im Fokus

09. Oktober 2025

Der Koalitionsausschuss hat sich in dieser Woche auf weitreichende Maßnahmen zur Stärkung der Verkehrsinfrastruktur, zur Reform der Altersvorsorge sowie zur Neuausrichtung des Bürgergelds verständigt. Damit setzte die Bundesregierung wichtige Akzente in den Bereichen Mobilität, soziale Sicherheit und Arbeitsmarktpolitik.

Rekordinvestitionen in Verkehr und Infrastruktur

Im Mittelpunkt der Beratungen stand die Zukunft der Verkehrsinfrastruktur. Mit insgesamt 166 Milliarden Euro wird in der laufenden Legislaturperiode so viel wie nie zuvor in Straßen, Schienen und Wasserwege investiert. Zudem soll das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) zusätzliche Mittel bereitstellen, um dringend notwendige Modernisierungen und Sanierungen nachzuholen. Der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ bleibt bestehen, zugleich sollen alle baureifen Projekte auch tatsächlich umgesetzt werden.

Für den Bereich Straße werden die Mittel um 3 Milliarden Euro aufgestockt. Diese sollen insbesondere in den Erhalt von Brücken, Tunneln und weiteren Infrastrukturelementen fließen. Gleichzeitig will die Bundesregierung die Flexibilität bei der Mittelverwendung im SVIK erhöhen, um auf kurzfristige Entwicklungen reagieren zu können.

Ein zentrales Anliegen bleibt die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Das Bundesministerium für Verkehr kündigte dazu ein „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ an, das bis Ende 2025 im Kabinett beschlossen werden soll. Auch die Mobilisierung privaten Kapitals – etwa durch die nachhaltige Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH und öffentlich-private Partnerschaften – soll künftig eine größere Rolle spielen.

Zur Förderung klimaneutraler Mobilität plant die Koalition darüber hinaus ein gezieltes Förderprogramm für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, das aus EU- und KTF-Mitteln mit insgesamt 3 Milliarden Euro bis 2029 ausgestattet werden soll.

Rentenreform und Aktivrente beschlossen

Ein weiterer Schwerpunkt des Koalitionsausschusses war die Fortsetzung der Rentenreform. Das sogenannte Rentenpaket 2025 sowie das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen noch in diesem Jahr verabschiedet werden, um zum 1. Januar 2026 in Kraft zu treten.

Besonderes Augenmerk gilt der neuen Aktivrente, die es Rentnerinnen und Rentnern künftig ermöglicht, über die Regelaltersgrenze hinaus tätig zu bleiben. Einkommen aus abhängiger Beschäftigung bis zu 2.000 Euro monatlich bleiben dabei steuerfrei. Die Aktivrente soll zum 1. Januar 2026 starten und nach zwei Jahren evaluiert werden. Auch die Frühstartrente sowie eine Reform der privaten Altersvorsorge – als Nachfolgemodell zur Riester-Rente – sollen noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.

Neue Grundsicherung für Arbeitssuchende

Als dritten großen Reformbereich vereinbarte der Koalitionsausschuss eine umfassende Umgestaltung des bisherigen Bürgergeldsystems hin zu einer „Neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende“. Ziel ist es, Leistungsberechtigte schneller und verbindlicher in Beschäftigung zu bringen.

Künftig sollen alle Antragsteller unmittelbar nach der Beantragung zu einem persönlichen Gespräch im Jobcenter eingeladen werden, um einen individuellen Kooperationsplan zu erstellen. Bei Pflichtverletzungen sollen die Sanktionsmechanismen verschärft werden: Nach wiederholtem Nichterscheinen zu Terminen können die Leistungen schrittweise bis hin zur vollständigen Einstellung gekürzt werden.

Zugleich wird das Schonvermögen künftig stärker an die Lebensleistung der Betroffenen gekoppelt. Bei unverhältnismäßig hohen Unterkunftskosten entfällt die bisherige Karenzzeit. Ein besonderer Fokus liegt auf der Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch, etwa durch strengere Kontrollen bei Schwarzarbeit und missbräuchlicher Wohnungsvermittlung.

Die Reform soll auch zu einer Entlastung der Jobcenter führen – unter anderem durch die Abschaffung der sogenannten „temporären Bedarfsgemeinschaft“.