Kriminalstatistik und EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

07. April 2022

Am Dienstag hat die Bundesinnenministerin die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2021 vorgestellt. Erneut gab es weniger Straftaten und eine höhere Aufklärungsquote in Deutschland. Besorgniserregend sind hingegen die Anstiege bei der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen und Cyberkriminalität.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion Andrea Lindholz ist sicher: „Dass die von der Polizei erfassten Straftaten 2021 zum fünften Mal in Folge gesunken sind, ist insbesondere der guten Arbeit der vorherigen unionsgeführten Bundesregierung zu verdanken. Die personelle Verstärkung der Polizei und die Modernisierung der polizeilichen Befugnisse in den vergangenen Jahren zahlen sich aus. An dieser Entwicklung der Kriminalitätsstatistik wird sich die Ampel-Koalition und vor allem die Bundesinnenministerin in den kommenden Jahren messen lassen müssen.“

Allerdings sieht auch Andrea Lindholz die Entwicklungen im Bereich Missbrauchsdarstellungen mit Sorge: „Es ist zutiefst bedrückend, dass sich die entdeckten Fälle von Verbreitung, Erwerb, Besitz oder Herstellung kinderpornographischer Schriften im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt haben. Polizei und Justiz kommen dem wahren Ausmaß dieser abscheulichen Taten offenbar immer näher. Im krassen Widerspruch zu dieser Entwicklung stehen die Pläne der Ampel-Koalition bei der Kriminalitätsbekämpfung im digitalen Raum. Wenn die Ampel ihre Pläne umsetzt und Überwachungssoftware, Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung massiv einschränkt oder ganz abschafft, werden Polizei und Staatsanwaltschaften wichtige Ermittlungsinstrumente im Kampf gegen schwere Kriminalität verlieren. Es zeigt sich einmal mehr, dass die ideologiegetriebenen und von tiefem Misstrauen gegen den Rechtsstaat geprägten Pläne der Ampel im Bereich der  Innen- und Rechtspolitik dem Abgleich mit der Realität nicht standhalten.“

Daneben hat der EuGH in dieser Woche gerade zur Vorratsdatenspeicherung in Irland geurteilt. Andrea Lindholz schätzt das Urteil folgendermaßen ein: „Der irische Fall ist nur bedingt mit der deutschen Regelung vergleichbar, da wir im Bundestag der bis dato erfolgten Rechtsprechung gefolgt sind und Begrenzungen eingezogen haben. Ob die deutsche Regelung Bestand haben kann, wird man sehen. Wichtig ist, dass wir nicht die Flinte ins Korn werfen, sondern das Urteil akzeptieren und seine Chancen nutzen. Zuletzt hat der EuGH die Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten und vor allem von IP-Adressen unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärt. Damit haben wir nationale Spielräume, die wir im Interesse des Opferschutzes und der Strafverfolgung nutzen müssen. Der Kampf gegen Kindesmissbrauch im Netz gegen organisierte Kriminalität oder extremistische Netzwerke darf nicht dem Zufall überlassen werden. Für die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden sind vor allem IP-Adressen regelmäßig der einzige Anhaltspunkt. Hier muss dringend eine rechtssichere Regelung her.“