Die Union hat den Antrag „Kriminell erlangte Vermögen konsequent abschöpfen – Vermögensermittlungs- und Einziehungsverfahren außerhalb des Strafrechts schaffen“, diese Woche zur erstmaligen Beratung in das Plenum des Bundestages eingebracht. Die Bundesregierung wird aufgefordert, gravierende Lücken bei den Ermittlungskompetenzen in der Finanzkriminalität zu schließen. Dies betrifft insbesondere verdächtige Vermögensgegenstände und Vermögen ungeklärter Herkunft, sowie eine Verbesserung der staatlichen Einziehungsmöglichkeiten.
Es besteht weitgehende Einigkeit darüber, dass Abschöpfung von Vermögen und Einziehung von Taterträgen wichtige Mittel bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität sind. Deshalb besteht in Deutschland seit 2017 die Möglichkeit, gewisse Vermögenswerte unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung einzuziehen. Allerdings können Ermittlungen zu verdächtigen Vermögenswerten erst aufgenommen werden, wenn ein strafrechtlicher Anfangsverdacht vorliegt. Es ist daher erforderlich, ein administratives Vermögensermittlungsverfahren zu schaffen, innerhalb dessen Ermittlungen unterhalb der Schwelle eines strafrechtlichen Anfangsverdachts möglich sind. Das Bundesministerium der Finanzen kommt mit Lösungsvorschlägen aber nicht voran. Der Entwurf für ein Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz (VVBG) hängt weiter im Ressortstreit fest.
Den Antrag finden Sie hier.