Über 200.000 Asylbewerber sind in den ersten acht Monaten nach Deutschland gekommen, die Asylantragszahlen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 77 % gestiegen. Daneben kamen und kommen Menschen aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg fliehen mussten.
Unsere Städte und Gemeinden, unsere Ehrenamtlichen und unsere Zivilgesellschaft kommen angesichts der Zahlen immer mehr an ihre Grenzen. Deutschland kann ungesteuerte Migration im derzeitigen Ausmaß auf Dauer nicht stemmen. Davor warnt die Unionsfraktion seit Monaten. Die Bundesregierung hat dennoch bisher keine ausreichenden Maßnahmen zum Stopp der irregulären Migration ergriffen.
Für die Union ist klar: Die Bundesregierung und insbesondere Bundesinnenministerin Faeser dürfen die Migrationslage in Deutschland nicht länger ignorieren. Um die gesellschaftliche Akzeptanz für das Asylsystem zu erhalten, bedarf es jetzt effektiver und wirksamer Maßnahmen zum Stopp der irregulären Migration. Damit wir denjenigen, die wirklich unsere Hilfe benötigen angemessen helfen können. Es gilt also weiterhin: Humanität und Ordnung sind zwei Seiten einer Medaille. Für Ende der Woche sind deshalb erste Gespräche zwischen Bundeskanzler Scholz und Friedrich Merz zum Thema vereinbart. Für uns als Union ist aber klar: Wir brauchen jetzt wirksame Sofortmaßnahmen, die die irreguläre Migration nach Deutschland nachhaltig eindämmt. Ordnen, steuern und begrenzen muss ein zentrales Element dabei sein.
Die Position der CDU/CSU-Fraktion ist klar. Bereits im September hat die Union einen Antrag eingebracht, der als Sofortmaßnahmen auf nationaler Ebene z.B. die Einführung von lageangepassten Grenzkontrollen auch an den Binnengrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz fordert. Außerdem soll die Liste der sicheren Herkunftsstaaten soll um Georgien, Moldau, Indien sowie um die Maghreb-Staaten Tunesien, Marokko und Algerien erweitert werden. Mit den relevanten Herkunftsstaaten müssen schnell wirksame Vereinbarungen über die Rücknahme ihrer Staatsangehörigen abgeschlossen werden. Ebenfalls klargestellt werden muss die Möglichkeit der Zurückweisung von Personen an den Binnengrenzen, die bereits in anderen Mitgliedstaaten einen Asylantrag gestellt haben oder eine Ablehnung erhalten haben. Auf europäischer Ebene muss sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die besonders betroffenen EU-Außengrenzstaaten besser unterstützt werden und von der EU die nötigen finanziellen Mittel für einen wirksamen Grenzschutz und die Errichtung der erforderlichen Infrastruktur erhalten. In den weiteren Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems dürfen gegenüber dem gefundenen Kompromiss keine weiteren Abstriche gemacht werden. Zudem brauchen wir die Möglichkeit, Asylverfahren uneingeschränkt in sicheren Drittstaaten durchzuführen.
Wichtig ist laut Union ebenfalls eine Klarstellung im europäischen Recht, dass Sozialleistungen – auch nach Abschluss des Asylverfahrens – nur im zuständigen Mitgliedstaat bezogen werden können. Dazu hat die Union in dieser Sitzungswoche einen Antrag eingebracht, der die Einführung einer bundesweit einheitlichen Bezahlkarte und damit die Abkehr von der bisherigen Praxis der Bargeldauszahlung im System des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) fordert. Stattdessen soll „das Sachleistungsprinzip konsequent umgesetzt werden“. „Die hohen Sozialleistungen für Asylbewerber sind ein Grund, der dazu beiträgt, dass übermäßig viele Geflüchtete einen Aufenthalt in Deutschland gegenüber einem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat bevorzugen. Um Anreize zu verringern, ohne die Leistungshöhe für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG abzusenken, sollten Bargeldzahlungen von Leistungen so weit wie möglich vermieden werden,“ heißt es im Antrag, den Sie hier nachlesen können.
Den Antrag der Union zum Deutschlandpakt können sie hier nachlesen.