Mit den jüngsten Beschlüssen setzt die Koalition ein weiteres zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags um und bringt die notwendige Ordnung und Steuerung in der Migrationspolitik weiter voran. Künftig kann die Bundesregierung sichere Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz per Rechtsverordnung bestimmen. Damit werden Asylverfahren für Menschen aus Staaten, in denen keine politische Verfolgung droht, deutlich beschleunigt. Für Betroffene bedeutet dies: schneller Klarheit im Verfahren – und bei offensichtlich unbegründeten Anträgen auch eine raschere Rückführung. Der individuelle Anspruch auf eine Einzelfallprüfung bleibt selbstverständlich bestehen.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist der Abbau unnötiger Bürokratie im Rückführungsprozess. Die Pflicht zur Bestellung eines anwaltlichen Vertreters in Verfahren zu Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam wird aufgehoben. Das erleichtert und beschleunigt die Durchführung rechtlich geprüfter Maßnahmen und sorgt dafür, dass Entscheidungen zügiger vollzogen werden können.
Zudem gilt künftig eine klare Konsequenz bei Täuschungen im Einbürgerungsverfahren: Wer etwa mit gefälschten Sprachzertifikaten oder anderen betrügerischen Angaben versucht, sich Vorteile zu verschaffen, erhält eine Einbürgerungssperre von zehn Jahren. Damit wird die Integrität des Einbürgerungsverfahrens gestärkt und deutlich gemacht, dass Rechtstreue Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist.
Mit diesen Maßnahmen setzt die Koalition die Migrationswende Schritt für Schritt um – für schnellere Verfahren, konsequente Rückführungen und mehr Ordnung im System.