Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung: Rechtssicherheit und Schutz vor Fehlanreizen werden gestärkt

11. Juni 2026

Der Deutsche Bundestag hat sich in dieser Sitzungswoche in der abschließenden 2./3. Lesung mit einem Gesetzentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft. Ziel ist es, bestehende Regelungen im Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht weiter zu schärfen und Missbrauch effektiver zu verhindern.

Im Fokus stehen Fälle, in denen Vaterschaftsanerkennungen gezielt genutzt werden, um aufenthaltsrechtliche Vorteile oder den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu ermöglichen, ohne dass eine tatsächliche familiäre Beziehung besteht.

Künftig soll die Anerkennung in bestimmten Konstellationen nur noch wirksam werden, wenn die Ausländerbehörde zuvor zustimmt. Das gilt insbesondere bei sogenannten aufenthaltsrechtlichen Gefällekonstellationen. Ohne Zustimmung erfolgt keine Eintragung im Geburtenregister.

Gleichzeitig werden klare Ausnahmen definiert: Besteht eine leibliche Vaterschaft oder eine nachweisbare sozial-familiäre Beziehung, soll weiterhin keine zusätzliche behördliche Hürde greifen. Damit soll verhindert werden, dass legitime Familienbindungen beeinträchtigt werden.

Zudem sind stärkere Kontrollmechanismen sowie mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei Täuschung oder falschen Angaben vorgesehen. Ziel ist ein ausgewogener Ansatz zwischen Missbrauchsbekämpfung und dem Schutz echter Familienverhältnisse.