Neue Grundsicherung: Bürgergeld wird abgelöst – Vermittlung in Arbeit wieder klar im Fokus

05. März 2026

Die neue Grundsicherung ersetzt das Bürgergeld und soll das Verhältnis von Unterstützung und Mitwirkung neu austarieren. Im Mittelpunkt steht wieder der Vermittlungsvorrang: Wer arbeiten kann, soll schneller und nachhaltiger in Beschäftigung oder Ausbildung kommen.

Künftig werden Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt nach den Änderungen der Koalitionsfraktionen bereits ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs aktiviert. Gleichzeitig bekommen die Jobcenter mehr Möglichkeiten, wirksam zu unterstützen – und gezielter einzugreifen, wenn Mitwirkung ausbleibt.

Mit dem Gesetz sind härtere Sanktionen vorgesehen, wenn Termine nicht wahrgenommen oder zumutbare Arbeit ohne nachvollziehbare Gründe verweigert wird – bis hin zur vollständigen Streichung des monatlichen Regelbedarfs. Dabei ist ein mehrstufiges Verfahren geplant, in dem zunächst auf die möglichen Konsequenzen hingewiesen wird; Härtefälle und besondere Schutzbedarfe sollen berücksichtigt werden.

Auch bei Vermögen und Wohnen sind Änderungen vorgesehen: Die Karenzzeit beim Schonvermögen soll entfallen, die Höhe des Schonvermögens nach Altersstufen gestaffelt werden. Zudem sollen anerkennungsfähige Unterkunftskosten begrenzt werden; für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sind in der Karenzzeit zugleich Ausnahmen vorgesehen, wenn Wohnkosten vorübergehend über der Obergrenze liegen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch: Die Tragfähigkeitsprüfung bei Selbstständigen wird verschärft (Prüfung durch das Jobcenter spätestens nach einem Jahr), und Zuständigkeiten der Bundesagentur für Arbeit werden erweitert, um organisierten Missbrauch besser zu verfolgen. Schutzmechanismen werden zugleich gestärkt – etwa für Menschen mit psychischen Erkrankungen; bei Verdacht kann das Jobcenter ein ärztliches Attest anordnen.