Mit der Einbringung der neuen Grundsicherung in erster Lesung hält die Koalition ein zentrales Versprechen: Das Bürgergeld wird abgeschafft und durch ein System ersetzt, das wieder klar auf Arbeit, Mitwirkung und Eigenverantwortung setzt. Ziel ist es, erwerbsfähige Arbeitslose dauerhaft in Beschäftigung zu bringen und Vermittlung wieder zum Kernauftrag der Jobcenter zu machen.
Der Grundsatz „Fördern und Fordern“ rückt damit erneut in den Mittelpunkt. Wer Termine nicht wahrnimmt oder zumutbare Arbeit wiederholt ablehnt, muss künftig mit spürbaren Konsequenzen rechnen – bis hin zum vollständigen Wegfall von Leistungen. Gleichzeitig werden Härtefälle selbstverständlich berücksichtigt. Die Jobcenter erhalten wirksamere Instrumente, um Mitwirkung einzufordern, aber auch größere finanzielle Spielräume, um Menschen gezielt bei der Arbeitsaufnahme zu unterstützen. Insbesondere die Förderung von Langzeitarbeitslosen wird weiter gestärkt, ebenso der Kampf gegen Sozialleistungsmissbrauch.
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Aumer, brachte es auf den Punkt: „Mit der neuen Grundsicherung kehren wir zu klaren Anreizen und Verpflichtungen zurück. Wer arbeiten kann, muss mithelfen, die eigene Lebenssituation zu verbessern – das schafft echte Teilhabe und stärkt unsere Gesellschaft. Gleichzeitig unterstützen wir weiterhin diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können.“
Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine: Gleichbehandlung und klare Regeln
Ebenfalls in erster Lesung beraten wurde das Leistungsrechtsanpassungsgesetz. Damit wird der im Koalitionsvertrag vereinbarte Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine umgesetzt. Wer sich seit dem 1. April 2025 neu in Deutschland registriert, erhält künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – so wie Schutzsuchende aus anderen Herkunftsländern auch.
Die Regelleistungen liegen dabei rund 20 Prozent unter denen der bisherigen Grundsicherung, zudem gelten strengere Regeln bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Der Zugang zum Arbeitsmarkt bleibt erhalten, ebenso der Schutzstatus. Zuständig sind künftig nicht mehr die Jobcenter, sondern die Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für Geflüchtete, die bereits vor dem Stichtag in Deutschland waren, ändert sich nichts.
Mit diesen beiden Gesetzen führt die Koalition auch die Migrationswende konsequent fort: mehr Gerechtigkeit, klare Regeln und ein Sozialstaat, der unterstützt – aber auch fordert.