Neuer Wehrdienst: Parlament berät über Modernisierung der Landesverteidigung

16. Oktober 2025

Der Bundestag hat in dieser Woche erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Wehrdienstes beraten. Mit dem sogenannten Wehrdienstmodernisierungsgesetz sollen die gesetzlichen Grundlagen für einen „neuen, attraktiven Wehrdienst“ geschaffen werden. Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen; federführend ist der Verteidigungsausschuss.

Hintergrund des Vorhabens ist die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa. Russland bleibt laut Bundesregierung auf absehbare Zeit die größte Bedrohung für Frieden und Stabilität auf dem Kontinent. Entsprechend müsse Deutschland seine Fähigkeiten zur gesamtstaatlichen Verteidigung deutlich stärken.

Der geplante neue Wehrdienst soll zunächst auf Freiwilligkeit beruhen, gleichzeitig aber verpflichtende Elemente wie die Wiedereinführung der Musterung und eine Bereitschaftserklärung für Männer enthalten. Unter bestimmten Voraussetzungen soll auch eine Bedarfswehrpflicht möglich sein, falls die freiwilligen Bewerbungen nicht ausreichen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte sich gemeinsam mit der SPD bereits im Vorfeld auf ein Stufenmodell verständigt, das Freiwilligkeit, gezielte Ansprache und – wenn nötig – eine verfassungskonforme Verpflichtung miteinander verbindet. Ziel ist es, die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr dauerhaft sicherzustellen.

Klar ist: Deutschland muss verteidigungsfähig sein, damit wir uns nicht verteidigen müssen. Mit dem neuen Wehrdienst soll die Bundeswehr personell gestärkt und die gesamtstaatliche Wehrhaftigkeit unseres Landes auf eine moderne Grundlage gestellt werden.