Die Bundesregierung hat in dieser Woche den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes in erster Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Damit startet die parlamentarische Beratung eines Vorhabens, das die rechtlichen Grundlagen der Bundespolizei umfassend auf den neuesten Stand bringen soll. Im Anschluss an die Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen, federführend an den Innenausschuss des Deutscher Bundestag.
Das geltende Bundespolizeigesetz stammt in weiten Teilen noch aus dem Jahr 1994 und wurde seither nur punktuell angepasst. Angesichts neuer Bedrohungslagen und technischer Entwicklungen sieht die Bundesregierung nun einen grundlegenden Modernisierungsbedarf. Täter kommunizieren heute verschlüsselt, nutzen Cloud- und Onlinedienste oder neue technische Mittel wie Drohnen. Um schwerwiegende Gefahren wirksam abwehren zu können, sollen deshalb zeitgemäße Befugnisse geschaffen werden – orientiert an den Regelungen des Bundeskriminalamtgesetzes und unter strikter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, den Einsatz moderner Technik wie Telekommunikationsüberwachung und Drohnen rechtssicher zu regeln. Zudem soll die Bundespolizei künftig verdachtsunabhängige Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen im Bahnbereich durchführen können. Auch im Bereich der Rückführungen sind Erleichterungen geplant: Die Bundespolizei soll bei vollziehbar ausreisepflichtigen Personen selbst Abschiebungshaft beim Gericht beantragen dürfen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz der Integrität der Bundespolizei. Vorgesehen ist eine verpflichtende Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Neueinstellungen, um Extremisten frühzeitig zu erkennen und Innentäterrisiken zu minimieren. Gleichzeitig setzt der Entwurf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie europäische Datenschutz- und Informationsaustauschrichtlinien um.
Mit der Einbringung in erster Lesung ist nun der parlamentarische Prozess eröffnet. In den kommenden Wochen werden die geplanten Neuregelungen im Detail beraten und bewertet – mit dem Ziel, die Bundespolizei rechtsstaatlich, effektiv und widerstandsfähig für die aktuellen und künftigen sicherheitspolitischen Herausforderungen aufzustellen.