Orientierungsdebatte zur Suizidhilfe

22. April 2021

Am Mittwoch haben sich die Abgeordneten in einer sog. Orientierungsdebatte ausführlich mit dem Thema Suizidhilfe befasst. Wie bei Orientierungsdebatten üblich, gab es keine konkrete Vorlage als Beratungsgegenstand. Ziel der Debatte war es offen und über Fraktionsgrenzen hinweg über mögliche Neuregelungen im Bereich der Suizidhilfe zu diskutieren.  Grund für diese erneute ausführliche Beschäftigung des Parlaments mit diesem schwierigen Thema ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das vom Bundestag 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben und ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben erkannt.

Insgesamt meldeten sich in der Debatte 38 Abgeordnete aller Fraktionen zu Wort. Einig war man sich v.a. im Hinblick auf die Notwendigkeit des Ausbaus von entsprechenden Be­ratungsangeboten und der Unterstützung in psychischen Krisen sowie der Palliativ- und Hospizversorgung. Daneben machten die über 30 Wortmeldung der Abgeordneten aber auch die Herausforderungen des Themas deutlich: die Abwägung zwischen individueller Selbstbestimmung und dem Schutz des Lebens.

Bislang liegen bereits mehrere teils überfraktionelle Vorschläge zur möglichen Regelung der Suizidhilfe vor, die von Abgeordneten verschiedener Fraktionen getragen werden. Das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium legte zudem einen eigenen „Diskussionsentwurf“ vor.

Ausführliche Informationen zur Debatte finden Sie hier.