In dieser Sitzungswoche hat der Bundestag in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ beraten. Im Anschluss wurde der Entwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen; federführend ist der Finanzausschuss.
Ziel der Reform: Ein Angebot, das sich für breite Schichten lohnt
Mit der Reform soll ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an privaten Altersvorsorgeprodukten ermöglicht werden. Ziel ist, dass mehr Menschen zusätzlich zur gesetzlichen Rente privat vorsorgen, um den Lebensstandard im Alter besser abzusichern.
Was sich ändert: Riester weiter möglich – und zusätzlich ein Altersvorsorgedepot
Kernpunkt ist eine modernere Ausgestaltung der Produktwelt. Neben sicherheitsorientierten Modellen soll es mehr Spielraum für renditeorientiertes Sparen geben:
Damit wird private Altersvorsorge stärker an der Realität langfristigen Sparens ausgerichtet – mit der Perspektive, über die Jahre bessere Renditechancen zu eröffnen.
Förderung bleibt – soll aber einfacher und stärker an Eigenbeiträgen ansetzen
Die Bundesregierung hat deutlich gemacht, dass die Grundstruktur der Förderung erhalten bleiben soll:
Gleichzeitig soll die Förderung einfacher und transparenter werden: Vorgesehen sind beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen, die die Eigenbeiträge stärker berücksichtigen und damit größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen setzen sollen.