Rechtliche Spielräume zur Leistungssenkung für Asylbewerber nutzen

13. Juni 2024

Mit der Zunahme der illegalen Migration stößt Deutschland allmählich an die Belastungsgrenze. Insbesondere die Kommunen, die am meisten betroffen sind, klagen über die Zustände vor Ort. Trotzdem ist es immer noch so, dass die europäischen Nachbarländer im Schnitt weniger Geflüchtete aufnehmen als Deutschland. Ein Faktor für diese Migration und speziell Sekundärmigration, also Migration nach Deutschland von einem Land, in dem eine Person bereits registriert ist, sind die im europäischen Vergleich hohen Sozialleistungen.

Obwohl das Bundesverfassungsgericht daran festgehalten hat, dass eine dauerhafte Ungleichbehandlung von Asylbewerbern und Einheimischen bei der Sicherung des Existenzminimums nicht möglich ist, bestehen weiterhin Spielräume zur Leistungsabsenkung. Angesichts der zuspitzenden Migrationslage wird es daher Zeit, die Leistungen für Asylbewerber – wo rechtlich möglich – zu senken und auf diese Weise Fehlanreize für eine Migration nach Deutschland zu verringern. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion macht in ihrem Antrag konkrete Beispiele, wo die Regierung ansetzen kann.

Den Antrag finden Sie hier.