Reformkommission zum Bundeswahlrecht konstituiert sich

24. Juni 2021

Am Mittwoch hat sich offiziell die Reformkommission, deren Einsetzung mit der Wahlrechtsreform von 2020 beschlossen und im Bundeswahlgesetz verankert worden war im Deutschen Bundestag konstituiert. Am 22. April 2021 hatte der Deutsche Bundestag den erforderlichen Einsetzungsbeschluss verabschiedet, in dem der Arbeitsauftrag für die „Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit“ definiert ist. Die Kommission besteht aus neun Abgeordneten aus allen aktuell im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien, sowie aus neun externen Sachverständigen. Die Kommission hat den gesetzlichen Auftrag, bis zum 30. Juni 2023 Vorschläge zu bestimmten wahlrechtlichen Fragestellungen zu erarbeiten.

Dazu äußert sich Andrea Lindholz MdB, die von der CSU im Bundestag als Mitglied der Reformkommission benannt wurde: „Mit der Konstituierung folgt der Bundestag seinem Fahrplan zu einer umfassenden Wahlrechtsreform. Unsere Kommission hat einen klaren Arbeitsauftrag. Die Kommission soll bis zum 30. Juni 2023 konkrete Vorschläge erarbeiten für eine nachhaltige Verkleinerung des Bundestages, eine gerechte Repräsentanz von Frauen, die Dauer der Legislaturperioden und Amtszeiten der Bundeskanzler. Ebenso beschäftigen wir uns mit Ideen für mehr Bürgerbeteiligung, für eine modernere Parlamentsarbeit und eine Absenkung des Wahlalters. Zu all diesen Themen wollen wir einen möglichst breiten Konsens herstellen, um unsere Demokratie gemeinsam zu beleben und zu stärken. Heute sind wir mit der Konstituierung und der weitgehend einvernehmlichen Nominierung unserer externen Sachverständigen einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung umfassende Wahlrechtsreform gegangen.“