Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen zentralen Baustein ihrer wohnungspolitischen Agenda umgesetzt und am 8. Juli 2025 den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung in den Bundestag eingebracht. Ziel ist es, die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum insbesondere in Ballungsräumen deutlich zu beschleunigen und mehr Flexibilität für Kommunen zu schaffen.
Neuer § 246e BauGB: Kommunaler „Bau-Turbo“
Kernstück des Entwurfs ist die Einführung eines neuen § 246e im Baugesetzbuch. Er ermöglicht es Kommunen, unter bestimmten Bedingungen bauplanungsrechtliche Vorschriften zu umgehen, wenn es um die Schaffung neuen Wohnraums geht. Wird diese Regelung – als „Bau-Turbo“ bezeichnet – angewendet, können zusätzliche Wohnungen bereits nach nur zwei Monaten Prüfzeit genehmigt werden. Ein Bebauungsplan ist dafür nicht mehr erforderlich. Die Regelung ist bis Ende 2030 befristet und gilt als Experimentierklausel.
Mehr Wohnraum durch Umbau und Verdichtung
Weitere Änderungen sollen mehr Wohnbebauung im bestehenden Siedlungsbestand ermöglichen. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans sollen beispielsweise Aufstockungen, Anbauten oder Bauten in zweiter Reihe erleichtert werden. Auch im unbeplanten Innenbereich soll künftig neuer Wohnraum entstehen dürfen – selbst dann, wenn sich dieser nicht in die bestehende Bebauung einfügt.
Lärmschutz wird praxisnäher
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Flexibilisierung beim Lärmschutz: In begründeten Fällen sollen Kommunen künftig von den Vorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) abweichen dürfen. Damit wird mehr Wohnbebauung in der Nähe von Gewerbeflächen möglich – ein echter Gewinn für Flächenknappheit in Städten.
Umwandlungsschutz bleibt bestehen
Zum Schutz der Mieterinnen und Mieter wird der Umwandlungsschutz in angespannten Wohnungsmärkten um fünf Jahre verlängert. Damit dürfen Mietwohnungen in diesen Gebieten weiterhin nicht ohne Weiteres in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Das verhindert Verdrängung und sichert den sozialen Zusammenhalt in Stadtvierteln mit hohem Druck auf dem Wohnungsmarkt.
Ein Signal für den Wohnungsbau
Der Gesetzentwurf setzt eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um und ist ein klares Signal an Kommunen, Bauwirtschaft und Bevölkerung: Die Bundesregierung will das Tempo beim Wohnungsbau erhöhen und zugleich den Bestand an bezahlbarem Wohnraum sichern. Insbesondere Städte und Gemeinden erhalten neue Werkzeuge, um flexibler auf die lokalen Herausforderungen zu reagieren.