Mit dem Rentenpaket I setzt die Koalition einen zentralen Schritt zur Modernisierung der Altersvorsorge und erfüllt zugleich wesentliche Forderungen der Union. Die Einführung der Aktivrente, die Abschaffung des Vorbeschäftigungsverbots, die Mütterrente III, eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung sowie die Verlängerung der Haltelinie von 48 Prozent bilden den Kern dieses Reformpakets. Damit wird das Rentenniveau stabilisiert, zusätzliche Erwerbsarbeit im Alter attraktiver gemacht und die Anerkennung von Erziehungsleistungen weiter verbessert.
Besonders bedeutend ist die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten: Künftig werden für alle Kinder – unabhängig vom Geburtsjahr – drei Jahre angerechnet. Für vor 1992 geborene Kinder bedeutet dies eine Verlängerung um weitere sechs Monate. Damit setzt die Koalition eine langjährige Forderung der CSU um und sorgt für mehr Gerechtigkeit gegenüber Müttern und Familien.
Mit der Aktivrente wird Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus künftig deutlich attraktiver. Bis zu 2.000 Euro monatlicher Arbeitslohn können steuerfrei hinzuverdient werden. Das schafft Anreize, wertvolles Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten und trägt dazu bei, Fachkräfteengpässe abzufedern.
Auch die betriebliche Altersvorsorge wird spürbar gestärkt. Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz erleichtert insbesondere kleinen und nicht tarifgebundenen Unternehmen den Zugang zu Betriebsrenten und baut Hürden sowie Bürokratie ab.
Darüber hinaus wurde mit dem Rentenpaket I ein klarer Rahmen für das weitere Reformprogramm gesetzt. Ende 2025 wird eine Rentenkommission eingesetzt, deren Vorschläge bereits Ende des zweiten Quartals 2026 vorliegen sollen – deutlich früher als ursprünglich geplant. Die Interessen der jungen Generation werden dabei ausdrücklich berücksichtigt. Auf Grundlage der Kommissionsergebnisse soll anschließend das Rentenpaket II erarbeitet werden.
Parallel arbeitet das Bundesfinanzministerium an einer umfassenden Reform der privaten Altersvorsorge. Dazu gehören Eckpunkte für eine Frühstartrente sowie ein Modell, bei dem die Dividenden eines Bundesbeteiligungspakets im Wert von 10 Milliarden Euro gezielt die private Vorsorge der jungen Generation stärken sollen. Der Koalitionsausschuss wird hierzu am 10. Dezember 2025 entscheiden.
Mit dem Rentenpaket I gelingt ein entscheidender erster Reformschritt, der Stabilität sichert, Gerechtigkeit stärkt und wichtige Impulse für eine moderne Altersvorsorge setzt. Die Union hat dafür zentrale Weichen gestellt, die nun umgesetzt werden.