Schnellere Asylverfahren: Neuer Gesetzentwurf zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten

10. Juli 2025

Am vergangenen Donnerstag wurde im Bundestag erstmals ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung sowie zur Abschaffung der anwaltlichen Vertretung in Abschiebungshaftverfahren beraten. Nach der ersten Lesung wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesregierung künftig für Verfahren im Bereich des internationalen Schutzes nach dem Asylgesetz (subsidiärer Schutz und Flüchtlingsschutz nach Genfer Konvention) sichere Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung bestimmen kann – eine Möglichkeit, die das europäische Asylverfahrensrecht bereits vorsieht. Die bisherige Regelung für Artikel-16a-Verfahren nach dem Grundgesetz bleibt davon unberührt: Hier ist weiterhin ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrats notwendig.

Ziel der Reform ist es, Asylverfahren effizienter zu gestalten, insbesondere bei Personen, die aus Ländern mit sehr geringer Schutzquote stammen. Die Einstufung eines Staates als „sicher“ soll die Verfahren beschleunigen und Rückführungen erleichtern – ohne den verfassungsrechtlich garantierten Einzelfallanspruch auszuhöhlen.

Zudem soll mit dem Gesetzentwurf eine im Februar 2024 eingeführte Regelung wieder gestrichen werden, die eine verpflichtende anwaltliche Vertretung bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam vorsieht. Nach Einschätzung der Koalitionsfraktionen hat sich diese Pflicht als praxisfern erwiesen und die Verfahren zusätzlich verzögert.

Der Entwurf markiert einen weiteren Schritt zu einem verlässlichen, handlungsfähigen Migrationssystem, das zwischen Schutzgewährung und Rückführung klar unterscheidet.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt äußerte sich zu den Anpassungen wie folgt: „Uns geht es jetzt darum, dass wir die Behinderung der wirksamen Begrenzung der illegalen Migration beenden. […] Dieses Gesetz ist ein Ideologie-Rückabwicklungsgesetz mit dem klaren Signal: Staatliche Handlungsfähigkeit schlägt politische Ideologie!“