#Siwokompakt

10. Juni 2021

In dieser vorletzten Sitzungswoche der Legislaturperiode hat der Bundestag erneut zahlreiche Gesetze abschließend beraten und verabschiedet. #Siwokompakt gibt einen Überblick über die wichtigsten Themen im Plenum in dieser Woche.

Pflegereform: Meilenstein für Pflegekräfte und Pflegebedürftige

Der Bundestag hat sich in dieser Woche intensiv mit der geplanten Pflegereform beschäftigt. Kurz gesagt, bekommen Pflegekräfte mehr Geld und Pflegebedürftige werden stärker entlastet. Damit werden zwei unserer zentralen Forderungen für eine bessere Pflege noch in dieser Wahlperiode umgesetzt. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor: Ab September 2022 sollen nur noch tarifgebundene Pflegeeinrichtungen bei der Pflegekasse abrechnen können. Sind sie nicht tarifgebunden, können sie nur dann abrechnen, wenn sie ihre Angestellten mindestens in Höhe der Tariflöhne vergüten. Das bedeutet für viele Pflegende ein Lohnplus von rund 300 Euro! Auch Heimbewohnerinnen und -bewohner werden finanziell entlastet: Ab 2022 sollen sie bei ihrem Eigenanteil im ersten Jahr fünf Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 70 Prozent weniger zu ihrer Pflege dazu zahlen als heute. Die Entlastung beläuft sich auf bis zu knapp 600 Euro monatlich im Bundesdurchschnitt.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beschlossen

Der Bundestag hat den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung im Grundschulalter beschlossen. Dieser soll in einem gestuften Verfahren geregelt werden. Der Rechtsanspruch beginnt mit Klasse 1 am 1. August 2026. Die Klassen 2, 3 und 4 folgen je ein Jahr später. Darüber hinaus werden Regelungen über Finanzhilfen zur Unterstützung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände bei ihren Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote getroffen. Zudem wird eine Bundesbeteiligung an den Betriebskosten geregelt. Die Koalition setzt damit ein wichtiges familienpolitisches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Abgeordnetengesetz reformiert – Mehr Transparenz

Die parlamentarischen Transparenzregeln des Abgeordnetengesetzes werden mit diesem Gesetz deutlich verbessert und verschärft. Ein neuer Elfter Abschnitt des Abgeordnetengesetzes soll die bisherigen untergesetzlichen Verhaltensregeln (Anlage 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) ersetzen. Hierdurch werden sämtliche Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete rechtssicher im Abgeordnetengesetz verankert. Das Gesetz sieht u.a. folgende Regelungen vor: Nebeneinkünfte von Abgeordneten müssen auf Euro und Cent genau angegeben werden, wenn sie die Grenze von 1.000 Euro im Monat oder von 3.000 Euro im Jahr übersteigen (bisher: 10.000 Euro). Außerdem müssen Unternehmensbeteiligungen ab fünf Prozent angegeben werden (bisher: 25 Prozent) und  Einkünfte aus solchen Beteiligungen sowie Aktienoptionen veröffentlicht werden. Verboten sind Geldspenden an Abgeordnete, Honorare für Vorträge, bezahlte Lobbyarbeit sowie Beratungstätigkeiten, die unmittelbar mit dem Mandat in Zusammenhang stehen. Bei Missbrauch drohen Strafen von bis zu 60.000 Euro. Außerdem wird Abgeordnetenbestechung künftig als Verbrechen geahndet (bisher als Vergehen).