Der Bundestag hat in dieser Woche das NIS-2-Umsetzungsgesetz in 1. Lesung im Bundestag beraten. Mit dem Gesetz soll die EU-Richtlinie NIS2 in deutsches Recht überführt werden. Ziel ist es, die Cybersicherheit umfassend zu stärken. Künftig werden deutlich mehr Unternehmen von den Anforderungen des Cybersicherheitsgesetzes erfasst. Zudem wird das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit erweiterten Befugnissen ausgestattet. Es erhält nicht nur mehr Möglichkeiten zur Aufsicht und Durchsetzung, sondern auch den Auftrag, die Bundesverwaltung aktiv bei der Sicherheit ihrer Informationstechnik zu unterstützen.
Gerade im Jahr 2024 hat sich gezeigt, wie sehr geopolitische Konflikte auch den Cyberraum betreffen. Angriffe durch Desinformation, Hacktivismus, Spionage und Sabotage nehmen zu. Besonders die Wirtschaft ist betroffen: Ransomware-Attacken, ausgenutzte Sicherheitslücken, falsch konfigurierte Server und die wachsende Abhängigkeit von IT-Lieferketten zählen zu den größten Bedrohungen.
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist klar: Der Schutz vor Cyberangriffen ist ein zentraler Baustein für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und die Sicherheit von Wirtschaft und Gesellschaft.