Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts

19. Dezember 2024

In dieser Woche haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zwei Gesetzentwürfe beraten, die der Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts dienen.

Darunter ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94) sowie ein Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes. Diese haben die Abgeordneten der CDU/CSU gemeinsam mit den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP eingebracht. Mit dieser Änderung des Grundgesetzes werden bestimmte Strukturprinzipien des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz festgeschrieben.

Dazu die Bundestagsabgeordnete Andrea Lindholz: „Das Bundesverfassungsgericht ist ein starkes Gericht und es erhält nun eine stärkere Stellung in der Verfassung und damit den gleichen Status, wie andere Verfassungsorgane auch. Unsere Verfassung ist Garant für eine freiheitliche Gesellschaft. Das Bundesverfassungsgericht ist als Hüter unserer Verfassung unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie, die es zu schützen gilt.“

Die Änderungsvorschläge sind wohl überlegt. Es sind nur solche Regelungen ins Grundgesetz übernommen worden, die sich über Jahrzehnte bewährt haben und über jeden Zweifel erhaben sind. Der im Gesetz neu vorgesehene Auflösungsmechanismus im Falle der Blockade einer Richterwahl bietet im Ernstfall eine Lösung und setzt auf den bewährten, demokratischen Konsens.