Steueränderungsgesetz 2025: Entlastungen für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft

04. Dezember 2025

In dieser Woche hat der Bundestag das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – ein wichtiges Reformpaket, mit dem zentrale Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und zahlreiche Entlastungen auf den Weg gebracht werden. Viele Maßnahmen treten bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft und stärken sowohl private Haushalte als auch Unternehmen.

Ein zentraler Baustein ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie von 19 auf sieben Prozent. Damit wird eine Branche unterstützt, die in den vergangenen Jahren unter erheblichen Kostensteigerungen gelitten hat. Die Entlastung dient nicht nur der wirtschaftlichen Stabilität der Betriebe, sondern unterstützt auch lebendige Innenstädte und stärkt die Lebensqualität im ländlichen Raum.

Auch Pendlerinnen und Pendler profitieren: Die Entfernungspauschale wird künftig ab dem ersten Kilometer einheitlich auf 38 Cent angehoben – eine spürbare Entlastung gerade für Beschäftigte mit längeren Wegen zur Arbeit.

Für die mehr als 600.000 Vereine in Deutschland setzt das Gesetz ebenfalls wichtige Impulse. Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale werden erhöht, bürokratische Hürden für Vereinsvorstände abgebaut und Freigrenzen angepasst. Zudem wird klargestellt, dass E-Sport als gemeinnützig anerkannt werden kann – ein wichtiges Signal für Jugendarbeit und Vereinsentwicklung. Auch der Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen wird für gemeinnützige Organisationen erleichtert, damit sie ihren Beitrag zur Energiewende leisten können.

Darüber hinaus werden die Höchstbeträge für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden an die Inflation angepasst. Diese Anpassung fördert politische Beteiligung und stärkt demokratische Strukturen. Künftig können außerdem Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Werbungskosten geltend gemacht werden – ein weiterer Baustein zur Stärkung der kollektiven Koalitionsfreiheit.

Ein besonderes Zeichen setzt das Gesetz auch für den Spitzen- und Paralympics-Sport: Prämien der Deutschen Sporthilfe für olympische und paralympische Erfolge werden künftig steuerfrei gestellt – eine längst überfällige Anerkennung der enormen Leistungen unserer Athletinnen und Athleten.

Mit diesem Maßnahmenpaket wird die Steuerpolitik des Jahres konsequent abgeschlossen: mit spürbaren Entlastungen, weniger Bürokratie und wichtigen Impulsen für ein wettbewerbsfähiges Deutschland. Auch im kommenden Jahr bleibt das Ziel klar: Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft verlässlich unterstützen und den Standort Deutschland weiter stärken.