Steuerberatungsrecht modernisiert – Fremdbesitzverbot gestärkt und Tax Law Clinics ermöglicht

23. April 2026

Der Bundestag hat in dieser Sitzungswoche das Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes abschließend in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Mit dem Gesetz modernisieren wir die Vorschriften für die Steuerberatung, stärken mittelständische Kanzleien und schaffen neue Möglichkeiten für unentgeltliche Hilfeleistungen in Steuersachen.

Klare Absage an Investoren-Übernahme von Kanzleien

Der Steuerberatungsmarkt erlebt derzeit einen schleichenden Einstieg von Finanzinvestoren über komplexe, grenzüberschreitende Beteiligungsstrukturen. Das Gesetz stellt nun abschließend klar, dass Steuerberaterkanzleien nicht im Eigentum reiner Investoren wie Private Equity-Gesellschaften stehen dürfen. Nur qualifizierte Berufsträger dürfen sich an einer Steuerberatungsgesellschaft beteiligen; eine rein finanzielle Beteiligung ist standeswidrig.

Steuerberater sind unabhängige Organe der Rechtspflege – nicht zuletzt haben sie dies in der Corona-Pandemie eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Wenn Renditeinteressen externer Kapitalgeber Einfluss auf strategische Entscheidungen, Personal oder Mandatsführung gewinnen, entsteht ein struktureller Zielkonflikt zulasten der Beratungsqualität. Das Fremdbesitzverbot schützt Unabhängigkeit, Qualität und Vertrauen. Zugleich werden regional verwurzelte, mittelständische Steuerberaterkanzleien gestärkt und die flächendeckende, persönliche Beratung gerade im ländlichen Raum gesichert.

Tax Law Clinics für besseren Zugang zu Steuerberatung

Das Gesetz schafft die Voraussetzungen für sogenannte „Tax Law Clinics“ an oder im Umfeld von Hochschulen. Fachleute mit Steuerberaterexamen oder zweitem juristischen Staatsexamen dürfen künftig den Steuerberaternachwuchs legal bei der Steuerberatung anleiten. Diese Einrichtungen verbinden Ausbildung und Praxis, fördern den Nachwuchs und erleichtern zugleich den Zugang zu steuerlicher Beratung für Bürgerinnen und Bürger – gerade für einfache Sachverhalte, für die oft eine niedrigschwellige Unterstützung fehlt.

Modernisierung für Lohnsteuerhilfevereine

Zudem werden die Vorschriften für Lohnsteuerhilfevereine modernisiert. Diese können ihre Mitglieder künftig auch dann beraten, wenn diese unbegrenzt hohe Überschusseinkünfte erzielen – etwa aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder sonstigen Einkünften. Bislang war die Beratung auf Fälle mit 18.000 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 36.000 Euro (Zusammenveranlagung) begrenzt. Die Neuregelung schafft mehr Praxisnähe, baut unnötige Zugangshürden ab und stärkt die steuerliche Unterstützung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.