Strafen für sexuellen Kindesmissbrauch verschärft

25. März 2021

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder verabschiedet. Die Unionsfraktion konnte sich hier durchsetzen: Künftig sollen  Kindesmissbrauch und Kinderpornographie nicht nur härter bestraft werden. Es ist auch ein lebenslanger Eintrag ins Führungszeungnis von Tätern vorgesehen.

Dazu Bundestagsabgeordnete Andrea Lindholz: „Wer einmal Kinder missbraucht hat, darf nie wieder Kinder betreuen dürfen. Deswegen haben wir heute den lebenslangen Eintrag im Führungszeugnis beschlossen. Ich begrüße den verschärften Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und danke den Kolleginnen und Kollegen  allen voran Alexander Hoffmann für Ihre Hartnäckigkeit in den Verhandlungen. Der lebenslange Eintrag ins Führungszeugnis und der Gesetzentwurf als Ganzes ist ein großer Fortschritt.“

Das Gesetz sieht u.a. folgende Verschärfungen vor:

  1. Täter, die wegen schweren sexuellen Missbrauchs mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren verurteilt werden, sollen nie wieder beruflichen oder ehrenamtlichen Kontakt mit Kindern haben. Für Wiederholungstäter, die mit einer Freiheitsstrafe ab drei Jahren verurteilt werden, gilt das Gleiche. Verurteilungen wegen Kindesmissbrauch stehen künftig lebenslang im Führungszeugnis. Bisher wurden Einträge nach zehn Jahren gelöscht.
  2. Täter mit einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr oder einer Jugendstrafe für sexuellen Kindesmissbrauch bekommen für 20 Jahre einen Eintrag ins Führungszeugnis. Bisher wurden derartige Einträge nach 5 bis max. 10 Jahren gelöscht.
  3. Kindesmissbrauch wird als Verbrechen eingestuft! Die Mindeststrafe für sexualisierte Gewalt gegen Kinder sowie der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie wird auf ein Jahr erhöht. Dadurch wird Kindesmissbrauch grundsätzlich als Verbrechen statt Vergehen eingestuft.
  4. Höchststrafen werden angehoben! Die Höchststrafe für sexualisierte Gewalt gegen Kinder wird von 10 auf 15 Jahre angehoben. Die Höchststrafe für die Verbreitung von kinderpornographischem Material steigt von fünf auf zehn Jahre.
  5. Kindersexpuppen werden verboten! Verkauf und den Besitz von Sexpuppen, die kindliche Körper nachbilden, stehen künftig unter Strafe.

Einen ausführlichen Standpunkt von Andrea Lindholz zum Thema finden Sie hier.