CDU/CSU und SPD wollen die Transparenzregeln für Abgeordnete strenger fassen. Am Donnerstag diskutierten die Abgeordneten daher in erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig für Abgeordnete des Deutschen Bundestags schärfere Transparenzregeln gelten.
Auf der einen Seite wird noch einmal klarer gefasst, was unter der Unabhängigkeit des Mandates zu verstehen ist. Die Anzeigepflicht für Tätigkeiten vor und während des Mandates wurde ebenso nachgeschärft wie Missbrauchstatbestände. Bezüglich der Einkünfte neben dem Mandat sind jetzt auch kleinere Einkünfte aus Nebentätigkeiten und geringere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften öffentlich zu machen. Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen sind bereits dann anzeigepflichtig, wenn sie im Monat 1.000 Euro übersteigen oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr die Summe von 3000 Euro.
Bisher mussten Unternehmensbeteiligungen unter 25 Prozent Anteil nicht angegeben werden. In Zukunft soll die Veröffentlichungsgrenze bei solchen Beteiligungen bei fünf Prozent Anteil am Unternehmen liegen, unabhängig davon, ob es sich um Kapital- oder Personengesellschaften handelt. Auch der Gewinnanteil muss hier in Zukunft veröffentlicht werden.
Bei Bundestagsabgeordneten, die neben Ihrem Mandat weiter als Anwalt arbeiten und Mandate annehmen, wird die Anzeigepflicht der Tätigkeit ebenfalls neu geregelt.