In der vergangenen Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes verabschiedet. Damit wurde die von der ehemaligen Ampel-Regierung im Jahr 2024 eingeführte Möglichkeit der sogenannten „Turbo-Einbürgerung“ nach nur drei Jahren Aufenthalt in Deutschland wieder abgeschafft.
Mit der Gesetzesänderung wird künftig wieder eine reguläre Mindestaufenthaltszeit von fünf Jahren für die Einbürgerung vorausgesetzt. Die Bundesregierung betonte in ihrer Vorlage, dass die Dauer des Aufenthalts im Inland eine wesentliche Voraussetzung für eine gelingende Integration sei. Die „Turbo-Einbürgerung“ habe dieser Grundidee widersprochen, da sie den Prozess der nachhaltigen Integration verkürzt und die Bedeutung von Sprachkompetenz und gesellschaftlicher Teilhabe relativiert habe.
Bereits im Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vom März 2024 war die Einbürgerungsfrist von acht auf fünf Jahre gesenkt worden. Damals wurde zusätzlich die Möglichkeit einer weitergehenden Verkürzung auf drei Jahre eingeführt – sofern außergewöhnliche Integrationsleistungen nachgewiesen werden konnten. Diese Regelung ist mit der nun beschlossenen Änderung wieder aufgehoben.
Die Änderungen betreffen unter anderem auch das Durchführungsgesetz zum europäischen Einreise-/Ausreisesystem (EES), das am 12. Oktober 2025 in Betrieb gehen soll. Künftig sollen die Landespolizeibehörden zur Verhütung und Aufklärung schwerer Straftaten Zugriff auf die im EES gespeicherten Daten erhalten.
Mit der Rücknahme der „Turbo-Einbürgerung“ setzt der Bundestag ein wichtiges Signal: Integration braucht Zeit, Verbindlichkeit und den Willen, Teil unserer Gesellschaft zu werden.