Überbrückungshilfe III Plus: Corona-Hilfen werden verlängert

10. Juni 2021

Das Wachstum ist wieder angesprungen, aber aktuell noch nicht für alle. Daher geben wir denen, die noch Unterstützung benötigen, ein klares Signal des Einstiegs in den Aufschwung: Die Corona-Wirtschaftshilfen werden verlängert. Damit bekommen  unsere Unternehmen weitere Planungssicherheit.

Nach der ‚Überbrückungshilfe III‘, die am 30. Juni ausläuft, wird die ‚Überbrückungshilfe III Plus‘ das zentrale Instrument, das den Unternehmen bis 30. September 2021 zur Verfügung stehen wird. Dafür hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier lange gekämpft und diese Verlängerung als ein weiteres Sicherheitsnetz für unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten erfolgreich durchgesetzt. Falls die Pandemie zurückkommt, oder der Geschäftsstart holprig verläuft, ist Hilfe da – das gibt Sicherheit.

Die ‚Überbrückungshilfe III Plus‘ knüpft an die bewährte ‚Überbrückungshilfe III‘, die aktuell erfolgreich den Betrieben dabei hilft, die Krise möglichst gut zu überstehen. Gleichzeitig werden darin neue Anreize dafür geschaffen, dass Betriebe zügig wieder öffnen. So erhalten Unternehmen eine sog. ‚Restart-Prämie‘, d.h. einen Zuschuss zu den Personalkosten, wenn sie Beschäftigte früher aus dem Kurzarbeitergeld-Bezug herausholen oder neue einstellen. Schnell sein lohnt sich, denn Unternehmen, die mutig und schnell wieder hochfahren, können sich die höchsten Zuschüsse sichern. Unsere Botschaft ist dabei klar: Es lohnt sich, jetzt wieder zu öffnen. Sollte es wider Erwarten doch Rückschläge geben, kann sich die deutsche Wirtschaft auf die ‚Überbrückungshilfe III Plus‘ und das ebenfalls verlängerte Kurzarbeitergeld verlassen.

Auch für große Mittelständler, die häufig in ihrer Region der wichtigste Arbeitgeber sind, gibt es gute Nachrichten: Der Umfang der Corona-Hilfen wurde erhöht: Künftig erhalten Unternehmen im Rahmen der ‚Überbrückungshilfe III‘ und der ‚Überbrückungshilfe III Plus‘ einen Umfang von maximal bis zu 52 Mio. Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen (40 Mio. Euro Schadensersatz für von Schließungen direkt oder indirekt Betroffene plus die 12 Mio. Euro, die bislang bereits vom Beihilferecht gedeckt waren). Die maximale Förderung in der ‚Überbrückungshilfe III und III Plus‘ wird auf 10 Mio. Euro pro Monat erhöht. Damit können nun auch größere Einzelhandels- oder Gastronomieunternehmen, für die die bisherigen Hilfen häufig zu gering waren, umfassend unterstützt werden.

Auch die Neustarthilfe für Soloselbständige wird erhöht. Bislang erhalten Soloselbstständige aller Branchen (z.B. Künstler, Stadtführer Sprachlehrer) bis zu 7500 Euro als direkte Zuschüsse. Künftig können Soloselbstständige für die ersten drei Quartale des Jahres damit bis zu 12.000 Euro bekommen. Das Geld wird zusätzlich zu anderen Leistungen gezahlt und muss nicht auf diese angerechnet werden; sie muss auch nicht zurückgezahlt werden.

Weitere Informationen auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums hier.