Organspende: Bundestag diskutiert erneut über die Zukunft der Spendenregelung

25. Juni 2026

Die Zukunft der Organspende in Deutschland war in dieser Sitzungswoche Gegenstand einer ausführlichen Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag. Dabei standen unterschiedliche Ansätze im Mittelpunkt, wie die Zahl der Organspenden erhöht und zugleich die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden kann.

Besonders intensiv wurde erneut über die sogenannte Widerspruchslösung diskutiert. Sie sieht vor, dass volljährige und einwilligungsfähige Personen grundsätzlich als Organspender gelten, sofern sie einer Spende nicht ausdrücklich widersprochen haben oder kein entgegenstehender Wille bekannt ist. Demgegenüber gilt derzeit die Entscheidungslösung, bei der eine Organ- oder Gewebespende eine aktive Zustimmung der betroffenen Person voraussetzt.

Die Debatte machte deutlich, dass es sich um eine ethisch und gesellschaftlich anspruchsvolle Frage handelt, die den Deutschen Bundestag bereits seit vielen Jahren beschäftigt. Dabei geht es einerseits darum, schwer kranken Menschen auf den Wartelisten bessere Chancen auf ein lebensrettendes Organ zu eröffnen, andererseits aber auch um den respektvollen Umgang mit dem Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen.

Eine Entscheidung über eine Änderung der geltenden Rechtslage wurde mit der Debatte nicht getroffen. Vielmehr diente sie dazu, die unterschiedlichen Argumente und Perspektiven sorgfältig abzuwägen und den fraktionsübergreifenden Austausch über die Zukunft der Organspende fortzuführen.