Der Deutsche Bundestag hat gestern, in erster Lesung über die nationale Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beraten. Mit zwei Gesetzentwürfen will die Bundesregierung das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht an die neuen europäischen Vorgaben anpassen.
Der erste Gesetzentwurf („GEAS-Anpassungsgesetz“) sieht umfassende Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht vor. Ziel ist es, Verfahren EU-weit zu vereinheitlichen und zugleich Migration besser zu steuern und zu ordnen. Das GEAS bilde die Grundlage, um humanitäre Standards für Geflüchtete zu schützen und irreguläre Migration wirksam zu begrenzen, heißt es in der Begründung der Bundesregierung. Deutschland werde dabei von einer ausgewogenen Balance aus Verantwortung und Solidarität profitieren.
Mit dem Gesetz sollen zudem Klarheit und Rechtssicherheit für Verwaltung und Behörden geschaffen werden. Da die neuen EU-Verordnungen weitreichende Auswirkungen auf die Praxis haben, sollen die Anpassungen im nationalen Recht frühzeitig beschlossen werden, um ausreichend Zeit für die Umsetzung auf allen Ebenen zu schaffen.
Ein zweiter Gesetzentwurf („GEAS-Anpassungsfolgegesetz“) betrifft vor allem Änderungen im Ausländerzentralregistergesetz (AZRG) und weiteren Rechtsvorschriften. Damit sollen die durch das GEAS eingeführten neuen Verfahren und Zuständigkeiten im nationalen Registerrecht abgebildet werden.
Beide Gesetzentwürfe wurden nach der Debatte zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen.