In der vergangenen Woche hat die Ministerpräsidentenkonferenz zahlreiche Beschlüsse im Bereich Migration gefasst. Die Union hat deutlich gemacht: Wenn die Bundesregierung es ernst meint mit der Bekämpfung von illegaler Migration, können diese Beschlüsse nur erste Schritte sein. Außerdem muss die Bundesregierung deutlich mehr Tempo bei der Umsetzung machen.
Ein Grund für die große Zahl der Asylbewerber in Deutschland ist eine hohe Sekundärmigration aus anderen EU-Staaten. Diese Sekundärmigration beruht u.a. auf unseren großzügigen Sozialleistungen: Bereits nach 18 Monaten werden bisher aus „Asylbewerberleistungsberechtigen“, die etwas weniger als das Existenzminimum erhalten, sogenannte „Analogleistungsberechtigte“, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, also in Höhe des Bürgergeldes, haben.
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat daher in der vergangenen Woche beschlossen, die Bezugsdauer für die abgesenkten Asylbewerberleistungen von 18 auf 36 Monate zu verlängern; Die verringerten medizinischen Leistungen nach § 4 AsylbLG (Begrenzung auf medizinische Grundversorgung) sollen künftig ebenfalls für den Zeitraum von 36 Monaten gelten.
Die Unionsfraktion hat deshalb in dieser Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der genau das fordert. Die Bezugsdauer von abgesenkten Leistungen, also den Asylbewerberleistungen, im AsylbLG soll nach dem Willen der Union von 18 auf 36 Monate ausgeweitet werden. Das umfasst auch die verringerten medizinischen Leistungen.
Denn für die Union ist klar: Wir müssen derzeit alles tun, was dazu beträgt, die Zahl der Asylbewerber in Deutschland zu reduzieren, um unsere Infrastruktur vor dem Kollaps zu bewahren und die Akzeptanz des Asylrechts in der Bevölkerung zu erhalten. Mit der Verlängerung der Bezugsdauer für abgesenkte Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wäre eine zentrale Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zügig umgesetzt. Dies ist jedoch nur eine erste Maßnahme, ein Anfang. Weitere Regelungen müssen folgen.