Union fordert Speicherung von IP-Adressen zur Ermittlung gegen Straftäter von sexueller Gewalt gegen Kinder ein

21. September 2023

Eine anlasslose, sechsmonatige Speicherung von IP-Adressen „zur Verfolgung der Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Kinderpornographie“, das war die Antrags-Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Weltkindertag in dieser Sitzungswoche. Immer noch räumt das aktuelle Recht dem Schutz von Kindern eine nicht ausreichende Bedeutung ein, so die Union in ihrem Antrag. Täter von sexuellem Kindesmissbrauch müssen anhand ihrer IP-Adresse rückverfolgbar sein. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur deutschen Vorratsdatenspeicherung macht diesen Weg der Kriminalitätsbekämpfung gegen Kinderpornografie und Missbrauch inzwischen möglich.

Die aktuelle Rechtlage sieht aber wie folgt aus: Ermittler haben keine Chancen mehr, nach Löschung von Daten an Straftäter von sexueller Gewalt gegen Kinder heranzukommen. Dazu der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Günter Krings: „Der heutige Weltkindertag und der Jahrestag der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sollte für die Regierung eine Mahnung sein. Leider verweigert die Ampel-Koalition den Ermittlern immer noch das notwendige Werkzeug der IP-Adressen-Speicherung, obwohl der Europäische Gerichtshof die Speicherung von IP-Adressen zur Aufklärung und Bekämpfung schwerer Straftaten ermöglicht hat. Bei vielen Straftaten – insbesondere beim sexuellen Missbrauch von Kindern und dessen Verbreitung im Netz – ist die Computer-IP-Adresse der einzige Ermittlungsansatz.“.

Seit nunmehr einem vollen Jahr blockieren die Ampel-Fraktionen dieses wichtige Anliegen. Denn die Union hatte den Antrag erstmalig im September 2022 im Bundestag gestellt. Die Ampel-Fraktionen hatten den Antrag der Union im Anschluss mehr als zehn Sitzungswochen im zuständigen Rechtsausschuss blockiert. In einer sogenannten Geschäftsordnungsdebatte im Frühjahr 2023 hatte die CDU/CSU-Fraktion schließlich einen Zwischenbericht im Plenum des Deutschen Bundestages eingefordert. Was danach geschehen war, gleicht einem Déjà-vu. Wieder ließ die Ampel weitere 10 Wochen vergehen, ohne den Antrag im Rahmen einer Expertenanhörung im Ausschuss zu behandeln. Diese Woche gab es nun eine weitere Debatte zur GO auf Antrag der Union hin. Dieses Vorgehen der Ampel gleicht einem „Sicherheitsrisiko für unsere Kinder“, so Günter Krings. Gerade vor dem Hintergrund der gestiegenen Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) von Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch besteht dringender Handlungsbedarf. Umso unverständlicher erscheint es, weshalb die Ampel-Fraktionen hier nicht im gemeinsamen Interesse der Kinder handeln und anlasslose, sechsmonatige Speicherung von IP-Adressen endlich gemeinsam mit der Union auf den Weg bringen. Den Antrag können Sie hier nachlesen.