Untersuchungsausschuss zur Steueraffäre Scholz-Warburg

20. April 2023

Viel zu lange tappen Öffentlichkeit und Bundespolitik in der Steueraffäre Scholz-Warburg bereits im Dunkeln, wie es in Hamburg beinahe zu einer Verjährung von erheblichen Steueransprüchen gegen die M.M.Warburg & CO Bank kommen konnte. Dieser Sachverhalt – auch zu finanziellen Lasten des Bundes – bedarf der Aufarbeitung in einem Untersuchungsausschuss auf Bundesebene. Zu klären sein wird insbesondere, wer wann mit wem gesprochen hat, sowie welche Entscheidungen und etwaige politische Einflussnahmen erfolgt sind.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deshalb in dieser Sitzungswoche die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema beantragt. Da die Fraktion über die nötige Größe verfügt wurde die Einsetzung am Donnerstag auch beschlossen. Der Untersuchungsausschuss ist das schärfste Schwert der Opposition. Er soll die bestehenden offenen Fragen klären. Denn aus Sicht der Union muss insbesodere aufgeklärt werden:

* Warum wollte einzig Hamburg Ansprüche aus zu Unrecht erhaltenen Kapitalertragsteuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften verjähren lassen, und wer trägt Verantwortung für etwaige politische Entscheidungen mit erheblichen finanziellen Folgen?

*Wurde von politischer Seite Einfluss genommen auf die Meinungsbildung in den hamburgischen Behörden in Sachen Steuerrückforderungen gegen die M.M.Warburg & CO Bank?

*Hat der heutige Bundeskanzler der Öffentlichkeit, den Abgeordneten des Bundestages und denen der Hamburger Bürgerschaft die Wahrheit gesagt? Geht es bei den bestehenden Widersprüchen und Erinnerungslücken um einen tatsächlichen oder um einen taktischen Erinnerungsverlust?