Verbesserungen beim Hinweisgeberschutzgesetz auf Initiative der Unionsfraktion

11. Mai 2023

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am Dienstag dieser Sitzungswoche einen Kompromissvorschlag zum Hinweisgeberschutzgesetz angenommen und am gestrigen Donnerstag im Plenum darüber abgestimmt. Der Vermittlungsausschuss wurde eingerichtet nachdem eine von den Ampel-Fraktionen im Bundestag beschlossene Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes im Februar 2023 im Bundesrat keine Mehrheit erzielte hatte. Bei dem Gesetz handelt es sich um einen zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf. 

Der Gesetzentwurf sieht die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie vor. Danach soll es Hinweisgebern in Unternehmen und Behörden durch die Einrichtung interner und externer Meldestellen ermöglicht werden, auf Missstände und Gesetzesverstöße hinzuweisen. Zudem sollen hinweisgebende Personen gegen Repressalien aufgrund der Meldung geschützt werden.

Der Kompromissvorschlag wurde in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Bundestagsfraktionen und Vertretern der Länder nun erarbeitet. Für die CDU/CSU-Bundestag- Fraktion hat Andrea Lindholz MdB sowie Prof. Dr. Krings MdB und Dr. Martin Plum teilgenommen. Der gefundene, gute Kompromiss greift die berechtigten Bedenken der Wirtschaft auf, stärkt den Betriebsfrieden und enthält wesentliche Verbesserungen – ohne dass der Hinweisgeberschutz beeinträchtigt wird. Die Änderungen, die aufgrund der Intervention der Union zustande gekommen sind, zeigen, dass ein guter Schutz von Hinweisgebern nicht mit unnötigen bürokratischen Belastungen einhergehen muss. Die Abstimmung im Bundesrat wird dann am 12. Mai sein.