Der Bundestag hat in dieser Sitzungswoche das Vergabebeschleunigungsgesetz abschließend beschlossen. Mit dem Gesetz vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen wir die öffentliche Beschaffung. Damit entlasten wir die Vergabestellen von Bund, Ländern und Kommunen sowie die Wirtschaft von Bürokratie. Die dringend notwendigen Investitionen in die Infrastruktur, gerade auch durch das
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz finanziert, können nun schneller umgesetzt werden.
Höhere Schwellenwerte und weniger Bürokratie
Zu den zentralen Neuerungen gehört die Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro. Dadurch können kleinere Aufträge künftig ohne aufwendiges Vergabeverfahren direkt vergeben werden. Zudem werden Nachweis- und Dokumentationspflichten reduziert, insbesondere durch digitale Nachweismöglichkeiten und die Stärkung des Once-Only-Prinzips. Nachprüfungsverfahren werden beschleunigt, damit Projekte nicht unnötig verzögert werden.
Mittelstand und Start-ups profitieren
Ebenso werden Maßnahmen ergriffen, um die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen am öffentlichen Auftragswesen zu stärken sowie die noch zu geringen Teilnahmemöglichkeiten von Start-ups und Unternehmen mit innovativen Angeboten zu erhöhen. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde der Gesetzentwurf im Ausschuss für Wirtschaft und Energie um zusätzliche Regelungen zur Förderung des Mittelstands ergänzt: Bei der Auftragsvergabe sind künftig „mittelständische Interessen vornehmlich zu berücksichtigen“. Außerdem können Auftraggeber im Fall einer Gesamtvergabe Auftragnehmer verpflichten, bei der Erteilung von Unteraufträgen die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen besonders zu berücksichtigen.
Digitale Souveränität und Sicherheit gestärkt
Mit dem Gesetz stärken wir die Wirtschaft und entlasten sie von Bürokratie. Zudem steigern wir die digitale Souveränität bei der Beschaffung und verbessern somit auch die deutsche und europäische Sicherheitsstruktur. Die neuen Regelungen werden besonders bei der Verwendung der Mittel des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz so angewendet, dass ein pragmatischer, praktikabler und schneller Mitteleinsatz möglich wird, um die Modernisierung des Landes zügig voranzutreiben.
Das Gesetz sieht zahlreiche Änderungen im Vergaberecht vor, insbesondere im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und bei der Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Zugleich setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine Reform der Vergaberichtlinien ein, um den Reformspielraum weiter zu vergrößern.