Wahlrechtsreform der Ampel Frontalangriff auf die Demokratie

17. März 2023

Am Freitag hat die Ampel mit den Stimmen der SPD, FDP und Grünen eine Änderung des Wahlrechts beschlossen. Die Union war bis zum Schluss gesprächsbereit, lehnt den Vorschlag der Ampel aber ab. Kurzfristig hatten die Ampelfraktionen am Montag einen überarbeiteten Änderungsantrag eingebracht.

Was plant die Ampel?

  • Der Änderungsantrag sieht eine feste Größe des Bundestages von 630 Abgeordneten vor.
  • Zudem soll die Grundmandatsklausel abgeschafft werden: D.h. eine Partei kann nur noch in den Bundestag einziehen, wenn sie deutschlandweit mehr als 5 % der Wählerstimmen erhält – unabhängig davon wie viele Wahlkreise sie direkt gewinnen kann. Für die CSU bedeutet das: Gesetz den Fall sie bleibt deutschlandweit unter 5 % der Stimmen und gewinnt 45 von 46 bayerischen Direktwahlkreisen ziehen dennoch 0 Abgeordnete der Union in den Bundestag ein.
  • Das System von Erst- und Zweitstimme bleibt im Grundsatz erhalten. Überhang- und Ausgleichsmandate werden abgeschafft. Wenn in einem Bundesland die Zahl der Direktmandate die einer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zustehenden Sitze im Bundestag übersteigt, werden diese „gekappt“, d. h. in den Bundestag ziehen nur die Direktkandidaten ein, die im Verhältnis zu den anderen Direktkandidaten die besten Erststimmenergebnis errungen haben. Direktmandate werden insofern nicht mehr gewonnen, sondern nach dem Zweitstimmenergebnis „zugeteilt“. Wahlkreise, in denen der Wahlkreissieger nicht über die erforderliche Zweitstimmendeckung verfügt, „verwaisen“, wären also nicht mehr durch einen Wahlkreiskandidaten im Bundestag vertreten.

Warum lehnt die Union den Vorschlag der Ampel ab?

Der Bundestag muss verkleinert werden, aber die Ampel bricht mit ihrem Gesetz mit den föderalen Grundprinzipien unseres Bundeswahlrechts. Mit der Abschaffung der Grundmandatsklausel könnten vor allem in Bayern die Direktstimmen wertlos werden. Eine solche eklatante Missachtung des Wählerwillens kann nicht verfassungskonform sein. Direkt gewählte Abgeordnete sind unabhängiger, freier und näher bei den Menschen in ihrem Wahlkreis, weil sie primär ihren Wählerinnen und Wählern verpflichtet sind und nicht den Parteigremien, die im Hinterzimmer über Listenplätz entscheiden.

Gab es bereits in der letzten Legislaturperiode Bemühungen, den Bundestag zu verkleinern?

Im Oktober 2020 haben CDU und CSU gemeinsam mit der SPD eine umfangreiche Wahlrechtsreform beschlossen, die für eine deutliche Verkleinerung des Bundestages sorgen würde. Insbesondere wäre ab 2024 die Zahl der Wahlkreis von 299 auf 280 gesunken. Das macht die Ampel jetzt rückgängig. Zudem wurde damals eine Reformkommission gesetzlich beauftragt, bis zum 30. Juni 2023 konkrete Reformvorschläge unter anderem zur Repräsentanz von Frauen, zur Dauer der Legislaturperioden und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit zu erarbeiten. All dem hat die SPD zugestimmt. Wie sich die sozialdemokratisch geführte Ampel jetzt, nur zweieinhalb Jahre später, verhält, ist im höchsten Maße unparlamentarisch und äußerst befremdlich.

Wie schätzt Andrea Lindholz den Vorschlag ein?

Lindholz: „Die Union war, ist und bleibt beim Wahlrecht gesprächsbereit, aber diesen Vorschlag werde ich mit voller Überzeugung ablehnen, weil er undemokratisch und verfassungswidrig ist. Der Bundestag muss kleiner werden, aber der Wählerwillen und die wenigen direktdemokratischen Elemente in unserem Wahlrecht dürfen nicht missachtet werden.“

Was schlägt die Union vor?

Die Unionsfraktion hat in der Debatte am Freitag ebenfalls einen Änderungsvorschlag für das Wahlrecht eingebracht, der jedoch mit den Stimmen der Ampelfraktionen abgelehnt wurde. Der Vorschlag bewegt sich auf der Grundlage des personalisierten Verhältniswahlrechts eine Wahlrechtsreform zu beschließen, welche die Anzahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages in Richtung einer Regelgröße von 590 Abgeordneten reduziert und dabei Parameter nutzt, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits akzeptiert sind. So fordert der Vorschlag z.B. die Zahl der Wahlkreise auf 270 zu reduzieren. Bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens fünf Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. Den Antrag der Union finden Sie hier.