Wahlrechtsreform – Union legt Kompromissvorschlag vor

25. Januar 2023

Am Freitag wurde der von der Ampelkoalition vorgelegte Gesetzentwurf zur Wahlrechtsreform in erster Lesung im Bundestag beraten. Die Union lehnt den Vorschlag ab, hat nach intensiven Gesprächen mit der Ampel nun einen Kompromissvorschlag vorgelegt und diesen in Form eines Antrags eingebracht.

Der Vorschlag der Ampel: Mit dem Entwurf soll der Deutsche Bundestag eine feste Größe von 598 Abgeordneten erhalten. Jeder Wähler soll zwei Stimmen haben, eine „Wahlkreisstimme“ für einen Direktkandidaten und eine „Hauptstimme“ für die Landesliste einer Partei. Die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag orientiert sich dabei allein an den abgegebenen „Hauptstimmen“. Überhang- und Ausgleichsmandate werden abgeschafft. Wenn in einem Bundesland mehr Direktmandate anfallen als einer Partei nach dem Hauptstimmenergebnis zustehen, werden diese überhängenden Direktmandate „gekappt“. Mit anderen Worten: ein gewonnener Wahlkreis ist noch längst kein gewonnener Wahlkreis. Wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt als ihr nach den Zweitstimmen zustehen würde („Überhangmandate“), dann gelten die Wahlkreisbewerber mit den wenigsten Stimmen als nicht gewählt. Manche Wahlkreise werden so ohne Abgeordneten in Berlin sein. Die Bürgerstimme wird damit entwertet.

Die Union verhandelt aktuell auf verschiedenen Ebenen mit der Ampel über einen möglichen gemeinsamen Weg hin zu einer Wahlrechtsreform, die die Bürgerstimme erhält und die Größe des Deutschen Bundestags spürbar reduziert.

Da die Ampel den Vorschlag für ein echtes Zwei-Stimmen-Wahlrecht abgelehnt hat, hat die Union nun fünf Punkte für einen möglichen Kompromiss vorgeschlagen:

1. Die Anzahl der Wahlkreise wird auf 270 reduziert.

2. Die Regelgröße für Listenmandate wird auf 320 erhöht.

3. Die Anzahl der unausgeglichenen Überhangmandate wird auf die verfassungsrechtlich zulässige Anzahl erhöht.

4. Überhangmandate einer Partei in einem Bundesland werden wie bisher mit Listenmandaten der gleichen Partei in anderen Bundesländern verrechnet.

5. Bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens fünf Wahlkreisen einen Sitz errungen haben.

Für die Union ist klar: Der Bundestag muss deutlich verkleinert werden, gleichzeitig darf die Bürgerstimme nicht entwertet werden. Der Kompromissvorschlag stellt sicher, dass jeder Wahlkreis und damit jede Bürgerinn und jeder Bürger weiterhin einen Wahlkreisabgeordneten in Berlin hat. Der Deutsche Bundestag würde dennoch deutlich verkleinert und auf rund 600 Mandate reduziert werden.

Mit 270 Wahlkreisen und 320 Mandaten über die Listen der Parteien wäre der Bundestag nach unserem Vorschlag sogar noch unter der Zielgröße der Koalition. Aufgrund unserer Vorschläge würde die Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate nur so klein ausfallen, dass sie kaum ins Gewicht fallen.