Die Aschaffenburger Bundestagsabgeordnete Andrea Lindholz wurde am Montag zur stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Innen und Recht,Vertriebene, Aussiedler und deutsche Minderheiten gewählt.
Aber was genau macht eine stellvertretende Fraktionsvorsitzende eigentlich?
Der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus MdB, wird bei seiner Amtsführung vom sogenannten geschäftsführenden Fraktionsvorstand (GfV) unterstützt. Der GfV besteht aus den Parlamentarischen Geschäftsführern (PGF) sowie den 11 stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden. Die PGF kümmern sich vor allem um administrative Angelegenheiten, wie das Plenum, Ältestenrat, Fraktionsveranstaltungen, Koordination mit den Ländern, Verbänden, der Bundespartei u.v.m. Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden unterstützen den Fraktionsvorsitzenden bei der vielfältigen inhaltlichen Arbeit in den vielen unterschiedlichen Politikfeldern. Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden koordinieren die inhaltliche Arbeit ihrer Fraktion in bestimmten Politikfeldern. Dazu führen sie die inhaltliche Arbeit der Fraktionsmitglieder in den zuständigen Fachausschüssen zusammen. Gerade im Bereich der Innen- und Rechtspolitik kommt regelmäßig zu Überschneidungen.
Als stellvertretende Fraktionsvorsitzende für Innen und Recht, Vertriebene, Aussiedler und deutsche Minderheiten koordiniert Andrea Lindholz die inhaltliche Ausrichtung und Arbeit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in zwei Fachausschüssen: Ausschuss für Inneres und Heimat und Rechtsausschuss.