Wichtige Sicherheitsgesetze im Innenbereich verabschiedet

10. Juni 2021

Der Bundestag hat am Donnerstag zwei weitere wichtige Gesetze im Sicherheitsbereich verabschiedet. Neben dem Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts wurden auch die Rechtsgrundlagen für die Bundespolizei modernisiert und nach 27 Jahren erstmals wieder angepasst.

Bundestagsabgeordnete Andrea Lindholz, Vorsitzende des Innenausschusses, betonte dazu in Ihrer Rede vor dem Plenum: „Wir wollen unsere Bundespolizei mit diesem Gesetzentwurf schlagkräftiger machen. Das war wichtig, denn die Bundespolizei braucht diese Reform. Das Bundespolizeigesetz ist 27 Jahre alt und wird der heutigen Realität nicht mehr gerecht.“

Ein wichtiger Punkt für die Union und Andrea Lindholz war die Verbesserung der Unterbringung der Bundespolizei an Bahnhöfen. „Wir schreiben ins Gesetz, dass Unternehmen wie die Bahn die Einrichtungen an Bahnhöfen in gutem Zustand übergeben und diesen Zustand auch erhalten müssen,“ so Andrea Lindholz. „Außerdem stärken wir unsere Bundespolizei personell, rechtlich und finanziell. Besonders freut mich, dass wir uns auf eine Erhöhung der Polizeizulage um weitere 20 % einigen konnten. 2019 haben wir diese bereits um 50 % erhöht. Das ist Anerkennung für diejenigen, die jeden Tag für unsere Sicherheit sorgen.“

Das Gesetz sieht u.a. folgende Anpassungen vor: Auf Ersuchen einer Staatsanwaltschaft kann die Bundespolizei künftig auch die Strafverfolgung bei länderübergreifenden Ermittlungen übernehmen. Zum Beispiel für  eine Serie von Automatenaufbrüchen an  Bahnhöfen oder Schleusungskriminalität in Kombination mit Urkundenfälschung und Clankriminalität. Daneben darf die Bundespolizei auch ein eigenes Zeugenschutzprogramm im Kampf gegen Menschenhändler und Schleuser aufbauen. Videoschnittstellen werden erlaubt, damit Bundespolizei und Landespolizei im Bahnhofsbereich eng und rechtssicher zusammenarbeiten können. Die Bundespolizei erhält auch die Befugnis zur Quellen-TKÜ. Das heißt, im begründeten Verdachtsfall und nach Genehmigung durch eines Richters darf sie verschlüsselte Messenger-Chats mitlesen.

Die Rede im Video finden Sie hier.