Der Bundestag hat in dieser Sitzungswoche die Änderung des Bundesjagdgesetzes in 2./3. Lesung abschließend beraten und beschlossen: Der Wolf wird als jagdbare Tierart in das Bundesjagdrecht aufgenommen. Damit wird ein Ausgleich zwischen Artenschutz und dem Schutz der Weidetierhaltung rechtlich klarer gefasst.
Hintergrund ist ein deutlich gestiegenes Konfliktpotenzial: Laut Bundesregierung gab es im Jahr 2024 rund 1.100 Übergriffe mit etwa 4.300 gerissenen oder verletzten Nutztieren. Gleichzeitig lagen die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen bei rund 23,4 Millionen Euro, hinzu kamen etwa 780.000 Euro für Ausgleichszahlungen. Für viele Betriebe sind solche Ereignisse nicht nur wirtschaftlich, sondern auch psychisch eine enorme Belastung – bis hin zur Aufgabe der Weidetierhaltung.
Künftig soll es erleichtert werden, Problemwölfe zu entnehmen und Weidegebiete – etwa Almflächen oder Deiche – besser zu schützen. Die Möglichkeit der Bejagung ist als Teil eines Bestandsmanagements gedacht, wenn ein günstiger Erhaltungszustand vorliegt. Damit wird Weidetierhaltung als Bestandteil von Landschaftspflege und Biodiversität gestärkt, ohne den Artenschutz aus dem Blick zu verlieren.
Rechtlich möglich wurde die Anpassung, weil der Schutzstatus des Wolfs auf europäischer Ebene geändert wurde: Der Wolf wurde in der FFH-Richtlinie aus dem strengen Schutzregime heraus in einen Status überführt, der Verwaltungsmaßnahmen zur Entnahme ermöglicht. Auf dieser Grundlage konnte das nationale Recht angepasst werden.