Bundestagsvizepräsidentin Lindholz weiter stv. Mitglied im Innen- und Rechtsausschuss des Bundestages

19. Mai 2025

Die Unionsfraktion hat in dieser Woche die Ausschüsse für die 21. Wahlperiode besetzt. Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz ist auch weiterhin stellvertretendes Mitglied im Innen- und im Rechtsausschuss.

Berlin: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in dieser Woche die Besetzung der Ausschüsse für die 21. Wahlperiode festgelegt. Bundestagsabgeordnete Andrea Lindholz wird neben ihrem Amt als Vizepräsidentin des Bundestages als stellvertretendes Mitglied sowohl im Innen- als auch im Rechtsausschuss für Ihre Fraktion mitarbeiten.

Andrea Lindholz: „Ich freue mich, dass ich durch meine stellvertretenden Mitgliedschaften dem Innen- und Rechtsbereich weiterhin verbunden bleibe. Innen und Recht sind zwei zentrale Politikfelder, die mir auch im neuen Amt am Herzen liegen. Die Themen bewegen und betreffen die Menschen unmittelbar. Eine glaubwürdige Innen- und Rechtspolitik ist elementar für unseren Rechtsstaat und kann auch einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Staat und unsere demokratischen Institutionen wieder wächst. Die Menschen erwarten eine Politik, die den Rechtsstaat wehrhaft hält und unsere Demokratie wirksam schützt. Dazu zählt z.B. auch, dass wir als Parlament resilienter werden müssen.“

Hintergrund: Die Ausschüsse des 21. Deutschen Bundestages sollen sich in dieser Sitzungswoche konstituieren. Damit kann der Deutsche Bundestag die konkrete Parlamentsarbeit aufnehmen. Die Ausschüsse bereiten Entscheidungen des Deutschen Bundestages vor. Sie werden in jeder Wahlperiode neu eingesetzt. Vier von ihnen sind im Grundgesetz verankert: die Ausschüsse für Auswärtiges, für Verteidigung, für die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie den Petitionsausschuss. Gesetzlich vorgegeben sind auch der Haushaltsausschuss und der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Der fachliche Zuschnitt der Ausschüsse entspricht der Ressortbesetzung der Bundesregierung. Auf diese Weise kann das Parlament eine wirksame Kontrolle der Regierung ausüben. In der laufenden 21. Wahlperiode wird es 24 Ausschüsse geben. Die Fraktionen bestimmen, welche Abgeordneten sie in die jeweiligen Ausschüsse als Mitglieder und stv. Mitglieder entsenden.