Lindholz übernimmt Kontrolle der Wohnraumüberwachung

20. November 2018

Berlin: Andrea Lindholz MdB, Vorsitzende des Innenausschusses, übernimmt künftig auch den Vorsitz des Gremiums nach Artikel 13 GG. Unter der Leitung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble MdB wurde Andrea Lindholz in der ersten Sitzung am heutigen Dienstag zur Vorsitzenden ernannt. Sie folgt damit auf Stephan Mayer MdB, der das Gremium infolge seiner Ernennung als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Inneren, für Bau und Heimat verlassen musste. Auch der ehemalige Aschaffenburger Bundestagsabgeordnete Norbert Geis war als versierter Rechtspolitiker bereits vor 2013 lange Jahre Vorsitzender. Mit Andrea Lindholz leitet nun erneut eine Abgeordnete vom Bayerischen Untermain das Gremium.

Andrea Lindholz: „Die Mitgliedschaft im Gremium nach Artikel 13 Grundgesetz und die Übernahme des Vorsitzes ist eine sachlich begründete Ergänzung meiner Arbeit als Innenausschussvorsitzende und meiner Mitgliedschaft im Parlamentarischen Kontrollgremium. Ich danke meiner Fraktion für das Vertrauen. Das Gremium überprüft, ob der Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung zur Aufklärung von Straftaten und zur Gefahrenabwehr weiterhin wirksam ist. Gleichzeitig kontrolliert das Gremium, ob die Grundrechte der Betroffenen durch gesetzliche Maßnahmen ausreichend geschützt sind. Dieser Aspekt ist vor dem Hintergrund unserer Geschichte wesentlich. Ob erfolgte Abhörmaßnahmen gegen Bürger im Einzelfall rechtmäßig waren, überprüft das Gremium nicht. Hierfür sind Gerichte zuständig. “

Hintergrund: Dem geheim tagenden Gremium nach Artikel 13 Abs. 6 des Grundgesetzes gehören 9 Abgeordnete des Deutschen Bundestages an. Es wird in jeder Wahlperiode vom Deutschen Bundestag eingesetzt um die im Grundgesetz vorgeschriebene parlamentarische Kontrolle des Einsatzes technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung zu gewährleisten. PUBLIKATION: 20. November 2018