Mehr Attraktivität und Akzeptanz für das THW

13. März 2020

Berlin/Aschaffenburg: Der Deutsche Bundestag hat heute in 2./3. Lesung die Änderung des THW-Gesetzes verabschiedet. Neben mehr Rechtsklarheit und Transparenz wurden neue Regelungen für die Freistellung und die Stärkung des Ehrenamtes verabschiedet. Außerdem wird die sog. Kostenverzichtsregelung erweitert.

Die Vorsitzende des Ausschusses für Inneres und Heimat Andrea Lindholz (CSU) begrüßte die Änderungen und erklärte: „Der Schutz der Bevölkerung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Die ehrenamtlichen und freiwilligen Helferinnen und Helfer des THW bilden dabei eine tragende Säule. Häufig schrecken aber z.B. Kommunen davor zurück das THW im Rahmen der Amtshilfe zu rufen. Das ändert sich jetzt. Mit dem neuen Gesetz wird die Kostenverzichtsregelung erweitert. Das heißt: Wenn es im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und die Kosten nicht anderweitig geltend gemacht werden können, soll das THW regelmäßig auf die Kostenerstattung durch die ersuchende Stelle verzichten. So kann das THW künftig häufiger zu Hilfe gerufen werden und seine Fähigkeiten z.B. bei Waldbränden oder Unfällen öfter unter Beweis stellen. Auch neue Technik kann so besser erprobt oder verstärkt zum Einsatz gebracht werden. Daneben werden die Freistellungsregelungen für Arbeitnehmer moderat ausgedehnt und das Ehrenamt insgesamt gestärkt. Künftig müssen Arbeitgeber die ehrenamtlich im THW Engagierten auch für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft unmittelbar nach THW-Einsätzen freistellen. Dadurch ist eine gute Vor- und Nachbereitung von Einsätzen gewährleistet. Mit diesen Änderungen im Gesetz schaffen wir die Grundlage, dass das THW auch in Zukunft modern und attraktiv bleibt. Wir wollen den vielen Freiwilligen, die großartige Arbeit im THW leisten, optimale Bedingungen bieten. Davon profitieren auch unsere engagierten Ortsverbände des THW Aschaffenburg und Alzenau vor Ort.“

Hintergrund: Das Technische Hilfswerk ist die deutsche Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes. Mit ihr kommt der Staat einer wichtigen Aufgabe nach – dem Schutz der Bevölkerung. Dabei ist die Struktur des THW weltweit einmalig: Organisatorisch gehört es als Bundesanstalt zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. Jedoch arbeiten 98 Prozent der THW-Angehörigen ehrenamtlich. In 668 Ortsverbänden engagieren sie sich in ihrer Freizeit für den Zivil- und Katastrophenschutz. Das Einsatzspektrum des THW ist vielfältig. Die Bergungs- und Fachgruppen können zum Beispiel einsturzgefährdete Häuser abstützen, Brücken errichten, Krankenhäuser im Notfall mir Strom versorgen oder werden zu Hochwassereinsätzen gerufen AUTOREN: Team Andrea Lindholz PUBLIKATION: 13. März 2020